Die Erleichterung ist groß, wenn der Antigentest bei Verdacht auf eine Infektion ein negatives Ergebnis zeigt. Doch wie geht es weiter wenn der Test eine Infektion mit dem Coronavirus angibt?

Nach einem positiven Schnelltestergebnis definiert das Baden-Württembergische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration eine klare Vorgehensweise. Hier erfahren Sie mehr.

 

Häusliche Isolation

Bei einem positiven Antigen-Schnelltestergebnis sollte sich der Getestete sofort und ohne Umwege nach Hause begeben und sich dort isolieren. Auch wenn keine Symptome auftreten, besteht die Gefahr andere anzustecken, erklärt das Baden-Württembergische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration. Deshalb sollte direkter Kontakt zu Angehörigen oder Mitbewohnern im eigenen Haushalt vermieden werden. Falls doch Kontakt besteht, sollten Sie eine Maske tragen und zusätzlich regelmäßig lüften. Die häusliche Quarantäne endet 14 nach Beginn der Isolation. Bei Symptomen empfiehlt das Bundesministerium für Gesundheit, telefonischen Kontakt mit dem Hausarzt aufzunehmen. Nur in akuten Notfällen ist es erlaubt, die Wohnung zu verlassen.

Kontaktpersonen Informieren

Alle Angehörigen des eigenen Haushalts müssen sofort über das positive Testergebnis informiert werden. Diese müssen sich auch in Isolation begeben, außer sie sind geimpft oder innerhalb des letzten halben Jahrs nachweislich am Coronavirus erkrankt.

PCR-Test

Da ein Antigen-Schnelltest in manchen Fällen ein falsch positives Ergebnis anzeigt, sollte Sie ihr positives Antigen-Schnelltestergebnis im Anschluss mit einem PCR-Test überprüfen lassen. Kontaktieren Sie hierfür eine Teststelle. Für den PCR-Test darf die häusliche Isolation unterbrochen werden. Wenn das PCR-Testergebnis negativ ist, endet die Quarantäne für Sie und die Angehörigen Ihres Haushalts sofort.

Kontakt mit dem Gesundheitsamt

Wenn das Gesundheitsamt von einem positiven Testergebnis erfährt, meldet es sich bei Ihnen. Im nachfolgenden Gespräch, müssen Sie Angaben zu nahen Kontaktpersonen machen, die Sie in den letzten Tagen gesehen haben. Das Gesundheits- oder Ordnungsamt meldet sich bei diesen Personen. Erst dann gelten diese als enge Kontaktpersonen und müssen sich in Isolation begeben.