Der baden-württembergische AfD-Abgeordnete Wolfgang Gedeon wollte eine Unterlassungserklärung gegen den Präsidenten des Zentralrats der Juden erwirken. Ein Gericht hat die Klage abgewiesen.

Stuttgart/Berlin - Der baden-württembergische AfD-Politiker Wolfgang Gedeon ist mit einer Unterlassungsklage gegen den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, gescheitert. Das Berliner Landgericht hat die Klage am Dienstag abgewiesen, wie eine Sprecherin mitteilte.

 

Gedeon wollte sich in dem Zivilverfahren gegen den Vorwurf der „Holocaust-Leugnung“ wehren und erreichen, dass Schuster eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnet.

Gedeon steht AfD-intern als „Antisemit“ in der Kritik

Gedeon hatte von einer „Hetz-Kampagne gegen mich“ in Politik und Medien sowie von Falschdarstellungen gesprochen. Er habe zu keinem Zeitpunkt den Völkermord der Nazis an den Juden geleugnet, sondern den Holocaust als „schweres Verbrechen“ verurteilt.

Der Politiker steht auch parteiintern als „Antisemit“ in der Kritik. Deshalb musste Gedeon 2016 die Fraktion im Landtag verlassen. Er arbeitet seither als Einzelabgeordneter.