Nach Ansicht des zuständigen Staatsanwalts bewege sich der Tweet noch im Rahmen einer zulässigen Meinungsäußerung. Die Bezeichnung „falscher Jude“ stamme nicht aus der Fäkalsprache und erscheine deshalb auch nicht als „bloße Herabsetzung des Betroffenen“, erklärte der Staatsanwalt in seiner Einstellungsverfügung. Vielmehr müsse die Äußerung im Zusammenhang mit Blumes Tätigkeit als Antisemitismusbeauftragter gesehen werden. Der Beschuldigte werfe Blume eine „nicht ausreichende Ausübung seines Amtes“ vor – „möglicherweise vor dem Hintergrund des interreligiösen Lebens des Anzeigenerstatters“, mutmaßt der Staatsanwalt.
„Selbst schuld“, wer mit einer Muslimin verheiratet ist
„Ich bin selbst schuld, weil ich gegen Antisemitismus aktiv bin und ein interreligiöses Leben führe. Danke“, schrieb Blume lakonisch auf Twitter. Der Religionswissenschaftler mit CDU-Parteibuch ist Christ und mit einer Muslimin verheiratet. Er sei entsetzt, aber nicht sonderlich überrascht. „Ich nehme bundesweit enorme Unterschiede bei der Verfolgung von antisemitischen und rechtsextremen Straftaten wahr.“
Während in Bayern und Baden-Württemberg die Staatsanwaltschaften in dem Ruf stünden, konsequent einzuschreiten, gäbe es in Sachsen oder auch in Nordrhein-Westfalen von Stadt zu Stadt große Unterschiede, sagte Blume. Er hoffe, dass hier nun endlich eine Debatte in Gang komme. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu fragen, wo die Justiz funktioniert und wo wir vor Antisemitismus und Rassismus nicht ausreichend geschützt werden.“
Auch der Siemens-Chef versteht es nicht
Blume hatte im Dezember in Stuttgart Anzeige erstattet. Das Landeskriminalamt ermittelte daraufhin einen Mann aus Radebeul als Verfasser, der offenbar der Querdenker-Bewegung nahe steht und schon einmal wegen Hasspostings vor Gericht gestanden haben soll. Der Fall wurde zuständigkeitshalber an die Dresdener Staatsanwaltschaft abgegeben. Twitter sperrte den Account des Verfassers.
Bundesweit sorgt die Entscheidung aus Dresden für Kopfschütteln und Unverständnis. „Wer die Verrohung der Sprache duldet oder gar unterstützt, muss sich nicht wundern, wenn daraus Taten werden“, schrieb der Siemens-Chef Joe Kaeser auf Twitter, der ebenfalls schon Ziel von Hasspostings wurde. Es sei bemerkenswert, dass die Staatsanwaltschaft den „falschen Juden“ thematisiert habe, aber nicht die „Verwirkung der Daseinsberechtigung“.
Eine Bedrohung? Das wird gar nicht geprüft
Dabei hatte Blume nicht nur Anzeige wegen Beleidigung, sondern auch wegen Bedrohung erstattet. Auch die ermittelnden Beamten des LKA hätten dies als Morddrohung gedeutet, sagte Blume. In der Dresdener Einstellungsverfügung, die unserer Zeitung vorliegt, kommt dieser Aspekt aber mit keinem Wort vor. „Manche deutsche Staatsanwaltschaft tut alles, aber auch wirklich alles, damit ja nicht noch mehr Antisemitismus gemeldet wird“, kritisierte Blumes Berliner Amtskollege Sigmount Königsberg.
Blume kündigte an, den Vorgang an das baden-württembergische Innenministerium und die hiesige Justiz weiter zu leiten. „Die Verstärkung der Strafverfolgung auch im Internet ist ein Ziel der Landesregierung.“ Auch deswegen werde er solche Hasspostings weiter anprangern und die Staatsanwaltschaften auffordern, „endlich Straftaten zu verfolgen, statt sie zu verniedlichen“, erklärte Blume.