Antragsflut trifft ab 15. März Gesundheitsämter Impfpflicht könnte sich verzögern
Die Landesregierung rechnet wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht mit einer Antragsflut bei Gesundheitsämtern ab Mitte März. Das Abarbeiten kann Monate dauern.
Die Landesregierung rechnet wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht mit einer Antragsflut bei Gesundheitsämtern ab Mitte März. Das Abarbeiten kann Monate dauern.
Stuttgart - Das Land Baden-Württemberg bereitet sich auf die Einführung der Impfpflicht in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Bewohnern intensiv vor. Wie bei einer Online-Veranstaltung des Sozialministeriums zu dem Thema am Donnerstagabend zu erfahren war, sind aber noch Fragen ungeklärt, und es könnte bei der Umsetzung der von 15. März an geltenden Berufsimpfpflicht zu erheblichen Verzögerungen kommen. Vom genannten Datum an müssen Arbeitgeber den Gesundheitsämtern ungeimpfte Mitarbeiter melden, die dann zu entscheiden haben, ob ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird. „Diese Entscheidung geht nicht mit einem Fingerschnipsen. Die Rechte der Betroffenen dürfen nicht ignoriert werden, eine Beratung und Anhörung ist notwendig“, sagte Uwe Lahl, der für die Pandemie im Sozialministerium zuständige Amtschef. „Die Gesundheitsämter werden einen Arbeitsberg abzuarbeiten haben“, so Lahl. Es könne Wochen, ja sogar ein, zwei oder drei Monate dauern, bis alle Bescheide verschickt seien. Im schlimmsten Fall könnte sich die Umsetzung der Impfpflicht also bis Mitte Juni verzögern.
Da bundeseinheitliche Vorgaben fehlen, arbeitet das Sozialministerium an landeseigenen „Handreichungen“ an die Gesundheitsämter und Unternehmen sowie an Musterformularen für die Umsetzung der Impfpflicht. Die Ämter „können“ ein Tätigkeitsverbot aussprechen. Die Kann-Bestimmung ist ein Hinweis auf den Ermessensspielraum für die Gesundheitsämter, der nach Vorstellungen des Bundes auch die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen mit berücksichtigen kann. Genauere Kriterien für die Entscheidung könnten in den Handreichungen genannt werden, sie sollen „in den nächsten Wochen“, so Ministeriums-Referent Jochen Wehrle, vorliegen. Geplant sei auch ein digitales Meldeportal, über das Unternehmen und Einrichtungen die Daten an die Ämter übermitteln können.
Uwe Lahl sprach die Bitte an die Einrichtungen aus, die Ungeimpften „zeitnah“ den Ämtern zu melden. Er hofft, dass noch vor dem 15. März zahlreiche Pflegekräfte ein Impfangebot wahrnehmen, auch könnte das Angebot des Totimpfstoffs Novovax vom 21. Februar an der Impfkampagne einen Schub geben. „Der erste Pieks vor dem 15. März zählt für uns“, sagte Lahl, man würde eine Erstimpfung vor diesem Datum vorerst akzeptieren als Schutz vor einem Tätigkeitsverbot. Im Rahmen eines Sonderimpfprogramms will das Land mobile Impfteams in Einrichtungen schicken, bei denen es bei der Impfquote hakt. Christine Engelhardt, Expertin für Arbeitsrecht im Ministerium, wies darauf hin, dass das bisherige Bestandspersonal auch ungeimpft ab dem 16. März noch weiter tätig sein könne, bis der Bescheid vom Gesundheitsamt vorliege. Liege der dann aber vor und beinhalte ein Tätigkeitsverbot, könne der Arbeitgeber mit Abmahnungen oder gar Kündigung reagieren. Die sei jedoch das letzte Mittel, die Verhältnismäßigkeit sei zu beachten. Bei langjährigen Mitarbeitern, die sich nichts zu Schulden kommen ließen, wäre eine Kündigung nur schwer möglich. Im Übrigen sei die einrichtungsbezogene Impfpflicht befristet bis Ende 2022. Bleibe den Betroffenen am Ende nur der Weg zum Arbeitsamt, sei auf eine Klarstellung der Bundesagentur für Arbeit hinzuweisen: Die habe mitgeteilt, dass es bei Nichterfüllung der Impfpflicht keine Sperrzeiten für den Bezug von Arbeitslosengeld gebe.
Stellvertretend für die Arbeitgeber schilderte Bernhard Schneider, Geschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung, die Strategie seines Hauses: „Was ab 16. März passiert, ist eine Schicksalsfrage für unsere Branche“, sagt er. Die Heimstiftung mit ihren 156 Einrichtungen habe sich entschieden, nach dem Datum nur noch Personen mit Impfschutz zu beschäftigen. „Wir setzen die Impfpflicht ohne Wenn und Aber eins zu eins um.“ Wer am 15. März keinen Impfschutz habe, werde von der Arbeit freigestellt, das Gehalt werde vorerst weitergezahlt. Sobald ein negativer Bescheid vom Gesundheitsamt da sei, werde man die Lohnfortzahlung einstellen. „Das führt zu einer absurden Situation. Ungeimpfte werden eine Zeit lang bezahlt ohne zu arbeiten. Geimpfte müssen aber arbeiten“, so Schneider. Die Heimstiftung ist insofern in einer besonderen Lage, als sie einen geringen Anteil ungeimpfter Mitarbeiter – sieben Prozent – hat. Davon sei ein „harter Kern“ von zwei bis drei Prozent wohl nicht mehr zu überzeugen. Allgemein wird in der Pflege im Südwesten von zehn bis 15 Prozent Ungeimpften ausgegangen. Lahl bedauerte, „dass die allgemeine Impfpflicht hängt“, für die sich das Land einsetze. Es sehe nun so aus, als ob der Gesundheitssektor ein Sonderopfer leisten müsse.