Die Menschen in Deutschland können sich freuen: In den Sommermonaten können sie für wenig Geld durch Deutschland reisen. Doch es gibt Ausnahmen.

Der Krieg in der Ukraine, andere Krisen und die Inflation haben das Leben in Deutschland teurer gemacht. Spürbar ist dies nicht nur im Supermarkt – auch und vor allem die Energiepreise sind deutlich gestiegen. Um die Bürger und Bürgerinnen etwas zu entlasten, hat die Bundesregierung das 9-Euro-Ticket eingeführt. In den Monaten Juni, Juli und August können die Menschen für unter zehn Euro deutschlandweit den Nahverkehr nutzen.

 

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Doch Vorsicht: Nicht jeder Zug oder Bus kann damit genutzt werden. Es gibt Ausnahmen zu beachten.

1. Fernverkehr:

Das von der Bundesregierung eingeführte 9-Euro-Ticket gilt ausschließlich im Nah- und Regionalverkehr (S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Linienbus, Regional- und Regionalexpress-Züge). Ausgenommen sind Fahrten mit dem ICE, IC oder EC – für diese Fernzüge brauchen die Kunden weiterhin ein reguläres Ticket. Auch bei Anbietern wie Flixtrain oder Eurolines ist das 9-Euro-Ticket nicht gültig.

2. Abruf-Angebote

Das 9-Euro-Ticket gilt nach Angaben der Deutschen Bahn nicht für Abruf-Angebote wie zum Beispiel Taxi-Dienste am Bahnhof, die als ergänzendes Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit einem Zuschlag versehen sind. Auch hier muss man den normalen Preis bezahlen.

3. Erste Klasse

Das 9-Euro-Ticket gilt nicht für die Erste Klasse. Wer etwas bequemer reisen will, muss für die Erste Klasse den normalen Preis bezahlen.

4. Fahrradmitnahme

„Die Fahrradmitnahme ist nicht generell im 9-Euro-Ticket inkludiert. Grundsätzlich gelten die kostenpflichtigen Mitnahmeregelungen der teilnehmenden Verkehrsverbünde“, heißt es auf der Seite der Deutschen Bahn. Alles Weitere dazu – unter anderem, ob man Hunde kostenlos mitnehmen darf, erfahren Sie >>>hier<<<.

5. Fähren

Fähren gehören in Städten wie Hamburg und Bremen teilweise zum Öffentlichen Nahverkehr und können daher auch mit dem 9-Euro-Ticket genutzt werden. Anders sieht es jedoch bei touristischen Fährfahrten aus. Diese sind nicht inbegriffen – hier gelten die normalen Preise.