Mit einem überraschenden Vergleichsvorschlag endete am Verwaltungsgericht Stuttgart eine Verhandlung um den Ausbau des Musikgymnasiums Ebelu. Doch dies ist nicht der einzige Fall, bei dem Nachbarn gegen Schulerweiterungen vorgehen.

Wie laut dürfen „Artikulationsgeräusche“ von Schülern eines Gymnasiums in Halbhöhenwohnlage sein? Wie viele Schulfeste müssen die Nachbarn aushalten? Ab wann stört eine schulische Abluft- oder Kühlanlage deren Nachtschlaf? Und zählt eine Mensa überhaupt zur schulischen Nutzung? Mit solchen Fragen hat sich jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart beschäftigen müssen – nicht zum ersten Mal. Geklagt hatten Anwohner des Eberhard-Ludwig-Gymnasiums im Stuttgarter Norden.