Wie laut dürfen „Artikulationsgeräusche“ von Schülern eines Gymnasiums in Halbhöhenwohnlage sein? Wie viele Schulfeste müssen die Nachbarn aushalten? Ab wann stört eine schulische Abluft- oder Kühlanlage deren Nachtschlaf? Und zählt eine Mensa überhaupt zur schulischen Nutzung? Mit solchen Fragen hat sich jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart beschäftigen müssen – nicht zum ersten Mal. Geklagt hatten Anwohner des Eberhard-Ludwig-Gymnasiums im Stuttgarter Norden.
Nach vier Stunden endete die mündliche Verhandlung mit einem von der Stadt Stuttgart vorgeschlagenen Vergleich. Falls bis 10. Mai kein Widerruf eingeht, könnte ein jahrelanger Rechtsstreit beendet werden und der Umbau des Ebelu befriedet vorangehen.
Seit Jahren gehen Nachbarn gegen die Baugenehmigung vor
Bereits 2017 hatten die Wohneigentümer aus der Nachbarschaft vorläufigen Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung zur Sanierung und Erweiterung des Ebelu beantragt, das dort seit 1957 steht. Sie machten viele Einwendungen geltend, auch zur Lärmbelästigung. Doch im Januar 2020 genehmigte das Regierungspräsidium die Bauplanung der Stadt Stuttgart. Dabei geht es um Umbauten und Erweiterungen, etwa für Proberäume, Orchestersaal, Mensa, Bibliothek, naturwissenschaftliche Räume und eine unterirdische Sporthalle. Das Musikgymnasium erhielt aber Auflagen zur Beschallung und zur Anlieferung des Essens. Das darf laut RP nur mit Rollwagen und Sackkarren angefahren werden, nicht mit Palettenhubwagen.
Dennoch reichten die Nachbarn Klage ein. Bei der mündlichen Verhandlung bot der Vertreter der Stadt den Klägern an, mehrere Einschränkungen per Nutzungsbeschreibung zuzusichern. So dürfen Verstärkeranlagen nicht nach 20 Uhr betrieben werden, und nur bei Schulfest und Abifeier. Die Zahl der Veranstaltungen wird auf zehn im Jahr begrenzt.
Wie laut sind Gymnasiasten auf dem Schulhof?
Bei der Bewertung des Alltagslärms der Schüler vor der Mensa oder auf dem Schulhof kam auch der von der Stadt beauftragte Gutachter ins Grübeln: „Wie viele Schüler reden gleichzeitig? 50 Prozent? Das weiß keiner“, sagte Thomas Cejnek von der GN Baupyhsik. Frank Wenger, der Vorsitzende der 2. Kammer, wandte ein: „Es gibt auch auf dem Schulhof Schüler, die einfach rumrennen und schreien, die wollen gar nicht kommunizieren.“ Allerdings: „Von einem höheren Wert als im Stadion auszugehen scheint mir absurd.“ Auch den von Klägeranwalt Alexander Kukk bemühten Vergleich mit einem Kinderspielplatz hielt der Vorsitzende für unpassend. Und eine Mensa gehöre doch längst zur Schule, so Wenger.
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Das Lkw-Geräusch des Caterers jeden Vormittag ist den Anwohnern ebenfalls zu laut. Laut Gutachter Cejnek gehe es aber „im allgemeinen Verkehrslärm des Herdwegs unter“. Die Essensanlieferung auf der anderen Gebäudeseite zu machen, sei aus gesundheitsrechtlichen Gründen nicht möglich, so der Vertreter der Stadt – „wir lassen aber nichts unversucht, um die Belästigung für die Nachbarn zu minimieren“. Auch der ebenfalls monierte Parkverkehr durch Elterntaxis tangiere nicht die Nachtruhe, ergänzte Wenger.
Die Stadt bietet an, die Lüftungsanlage baulich abzuschirmen
Mit als Hauptbelastung stufen die Nachbarn die Lüftungs- und Kühlanlage der Schule ein, denn die laufe auch nachts. Das müsse man zum Lärm durch die Gäubahn als Gesundheitsgefährdung obendraufrechnen. Der Vertreter der Stadt schlug den Klägern ein Tauschgeschäft vor: Man sei bereit, eine zusätzliche Mauerscheibe vor der Belüftungsanlage einzubauen, um die Lärmwerte nachts einzuhalten. Und man werde die fünf Meter hohe Lärmschutzwand auf die von den Nachbarn gewünschte Höhe reduzieren. Diese, so hatte Kukk moniert, stehe nicht nur seit anderthalb Jahren direkt auf der Grundstücksgrenze, sondern verdunkle auch den Wohnraum der Anwohner – „ich seh das als Schikane an“. Die Stadt hatte die Schallschutzwand eingerichtet, als die Nachbarn gerichtlich gegen die Stadt vorgegangen waren – und zwar gerade wegen des Lärms, berichtet Philipp Forstner, Vizechef des Schulverwaltungsamts, unserer Zeitung.
Im Gegenzug des Tauschgeschäfts soll die Essensanlieferung am bisherigen Ort bleiben. Und, so Wenger: „Dann dürfen die Anwohner nicht gegen Baulärm klagen und geben auch ihre Einwendungen gegen Schülerlärm auf.“ Und die Gerichtskosten trage jeder selber. Der Vorsitzende schloss: „Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Vernunft.“
Nachbarschaftseinsprüche haben den Umbau verzögert und verteuert
Der Streit über die Baugenehmigung für den Umbau des Ebelu hatte zur Folge, dass deren Bearbeitung fast zweieinhalb Jahre gedauert habe, so Philipp Forstner. „Dies war insbesondere zahlreicher Nachreichungen und der Bearbeitung durch das RP aufgrund der Nachbarschaftseinsprüche geschuldet.“ Dadurch habe sich der Umbau um mindestens ein Jahr verzögert – und aufgrund der Baupreissteigerung hätten sich auch die Kosten erhöht, auch wenn dies nicht ausschließlich Nachbarn zuzuschreiben sei, so Forstner. Eine genaue Bezifferung der Mehrkosten sei deshalb nicht möglich. Der Rohbau sei voraussichtlich Ende Mai abgeschlossen, drei Monate später als geplant, was überwiegend Corona geschuldet sei. Dennoch gehe man davon aus, dass die Schüler wie geplant zum Schuljahr 2024/25 wieder einziehen können.
Auch andere Schulbauprojekte laufen zäh
Das Ebelu ist allerdings kein Einzelfall. „Nachbarschaftseinsprüche kommen immer wieder vor – mit und ohne verzögernde oder preistreibende Auswirkungen“, so Forstner. Unter anderem betreffe dies die aktuellen Schulbauprojekte an den Standorten Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium, Riedseeschule oder auch Campus Feuerbach.