Der Bundesverfassungsschutz hat mit seinen Strafanzeigen gegen die Veröffentlichung geheimer Dokumente auch den Blick auf ein Gremium des Bundestages gerichtet.

Berlin - Der Bundesverfassungsschutz (BfV) hat mit seinen Strafanzeigen gegen die Veröffentlichung geheimer Dokumente auch den Blick auf ein Gremium des Bundestages gerichtet. In den beiden Texten vom 25. März und dem 16. April wird ausdrücklich auf das neunköpfige Vertrauensgremium des Parlaments verwiesen, wie aus den AFP am Freitag vorliegenden Anzeigen hervorgeht.

 

Die im Beitrag des Online-Dienstes Netzpolitik.org wiedergegeben Zitate entstammten „dem Vorwort zum BfV-Wirtschaftsplan“ und einem Bericht an das Vertrauensgremium, heißt es in dem Text vom 25. März. Konkret ist von dem vom Bundesamt im Nachgang zur Sitzung des Vertrauensgremiums erstellten Bericht zum Konzept der „Erweiterten Fachunterstützung Internet“ die Rede. In der zweiten Anzeige vom 16. April geht es in diesem Zusammenhang um einen Netzpolitik-Bericht über eine neue Verfassungsschutz-Einheit zur Internet-Überwachung.

Über die Erwähnung des Vertrauensgremiums in den beiden Anzeigen berichtete am Freitag auch der „Spiegel“ vorab aus seiner neuen Ausgabe. Das neunköpfige Gremium des Bundestages bewilligt Ausgaben des Bundes, die der Geheimhaltung unterliegen. Dabei geht es um die Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste des Bundes. Vorsitzender ist der SPD-Politiker Carsten Schneider.

Die beiden Anzeigen richten sich im Betreff gegen Unbekannt. Genannt sind auch die Macher von Netzpolitik.org. Wörtlich heißt es: „Der Blog ‚Netzpolitik.org’ wird von einer Person namens ‚Marcus Beckedahl’ betrieben.“ Maaßen erstatte „Strafanzeige unter allen rechtlichen Gesichtspunkten“. Vom Vorwurf des Landesverrats, wegen dem Generalbundesanwalt Harald Range später Ermittlungen einleitete, ist in den Anzeigen nicht die Rede.