Apotheken Falscher Impfpass kann straffrei bleiben

Der digitale Impfausweis wird angesichts vieler 2G- und 3G-Regelungen immer wichtiger. Das ruft auch Fälscher auf den Plan. Foto: dpa/Oliver Berg

Wer einen unechten Impfausweis zur Digitalisierung in der Apotheke vorlegt, macht sich nicht strafbar, urteilt das Landgericht Osnabrück. Diese Gesetzeslücke soll nun geschlossen werden.

Berliner Büro: Norbert Wallet (nwa)

Berlin - Wer einen gefälschten Corona- Impfausweis in einer Apotheke vorlegt, um ihn digitalisieren zu lassen, begeht keine Straftat. Das hat das Landgericht Osnabrück geurteilt. Es bestehe „eine Strafbarkeitslücke“. Es ist das erste veröffentlichte Urteil zum Thema, und es hat bei Politik wie Apothekerschaft gleichermaßen Irritation ausgelöst.

 

„Wir sind verwundert“, sagte Frank Eickmann, der Sprecher des Landesapothekerverbandes unserer Zeitung. „Wir haben die gesetzliche Verpflichtung, die vorgelegten Papiere auf Stimmigkeit zu prüfen und bei bestehenden Zweifel lehnen wir die Digitalisierung ab. Deshalb haben wir das Urteil mit Staunen zur Kenntnis genommen.“ Man habe zwar keine konkreten Zahlen, aber: „Wir haben das Gefühl, dass solch Fälle inzwischen häufiger vorkommen als zu Beginn der Impfkampagne.“

Eine Apotheke ist keine Behörde

Das Gericht hatte befunden, dass der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse zwar nach §279 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Allerdings laut Gesetzestext ausdrücklich nur, wenn es darum geht, „eine Behörde oder eine Versicherungsgesellschaft über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand zu täuschen“. Das ist der Punkt. Eine Apotheke ist weder Behörde noch Versicherung. Im besten Juristendeutsch stellt das Gericht in seinem Beschluss fest: „Eine Behörde ist danach ein ständiges, vom Wechsel bzw. Wegfall einzelner Personen unabhängiges, in das Gefüge der staatlichen Verwaltung eingeordnetes Organ, das mit öffentlicher Autorität auf die Erreichung von Staatszwecken oder staatlich geförderten Zwecken hinwirkt. Bei einer Apotheke handelt es sich vielmehr um ein privates Unternehmen.“

Das Urteil hat die Bundespolitik aufgeschreckt. Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagfraktion, sagte unserer Zeitung, er setze sich für eine Klarstellung der entsprechenden Strafnorm ein. „Es darf nicht sein, dass man sich digitale Impfzertifikate erschleichen kann, die dann die Berechtigung bedeuten, an 2G- oder 3G-Veranstaltungen teilzunehmen. Auf diese Weise werden andere Menschen einer erheblichen Gefährdung ausgesetzt.“ Es ist davon auszugehen, dass das Thema in den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, FDP und Grünen eine Rolle spielen wird.

In der Union kursiert schon ein Gesetzentwurf

In der Unionsfraktion kursiert bereits ein Gesetzentwurf, nachdem nicht nur die Täuschung von Behörden und Versicherungen strafbar sein soll, sondern eben auch die Vorlage einer Fälschung in Apotheken oder auch beim Arbeitgeber. „Gefälschte Corona-Impfausweise untergraben die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie“, sagte CDU-Gesundheitsexperte Michael Hennrich. „Deshalb muss der Gesetzgeber da reagieren.“

Im Land sind Fälle im „mittleren dreistelligen Bereich“ bekannt

Nach dem Ende der kostenlosen Corona-Tests befürchten Experten einen Anstieg der Kriminalität auf diesem Gebiet. Tatsächlich hat etwa die thüringische Polizei im Zusammenhang mit gefälschten Impfpässen in diesem Jahr 65 Anzeigen aufgenommen, 54 Fälle stammen aus dem Oktober. Das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg wertet für diesen Deliktsbereich seit März 2021 die Lagebilder der Polizeipräsidien im Land aus. Wie das LKA unserer Zeitung mitteilte, bewegten sich die Fallzahlen noch auf einem „insgesamt niedrigem Niveau“. In Baden-Württemberg wurden bisher „Fälle im mittleren dreistelligen Bereich polizeilich bekannt“.

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