Das Kabinett hat am Mittwoch ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Dieses soll Ausländern mit einem Berufsabschluss erlauben, in Deutschland zu arbeiten. Es ist aber vorerst befristet.

Berlin - Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll zunächst nur für einen befristeten Zeitraum gelten. Wie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch in Berlin mitteilten, soll es bis zum 30. Juni 2022 befristet werden. Das Gesetz, dessen Entwurf am Mittwoch im Kabinett beschlossen wurde und nun vom Bundestag beraten werden muss, soll den Angaben zufolge zudem erst am 1. Januar 2020 inkraft treten. Es würde also, wenn es der nächste Gesetzgeber nicht verlängert, nur für zweieinhalb Jahre gelten.

 

Hintergrund der Befristungen sind Heil zufolge Befürchtungen in Teilen der Union, das Gesetz könne sogenannte Pull-Effekte auslösen. Gemeint sind damit falsche Anreize, nach Deutschland zu kommen. Seehofer sagte, diese Pull-Effekte könne man mit den getroffenen Regelungen und der Befristung ausschließen.

Beschränkung auf Engpassberufe

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll Ausländern mit einem Berufsabschluss erlauben, in Deutschland zu arbeiten. Bislang ist dies auf Hochqualifizierte und Fachkräfte in Mangelberufen beschränkt. Die Beschränkung auf Engpassberufe, in denen besonders viele Fachkräfte fehlen, soll den Regierungsplänen zufolge entfallen. Auch die sogenannte Vorrangprüfung, nach der deutsche oder EU-Bürger bei der Stellenbesetzung bevorzugt werden müssen, soll nicht mehr gelten.

Umstritten bis zuletzt war eine Beschäftigungserlaubnis für abgelehnte, aber geduldete Asylbewerber. Weil sie nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können, wollte insbesondere die SPD ihnen die Möglichkeit eröffnen, in Deutschland zu arbeiten. Die sogenannte Beschäftigungsduldung, die dafür eingeführt werden soll und die den Aufenthaltstitel an bestimmte Bedingungen knüpft, ist nach einem am Dienstag gefundenen Kompromiss in der Koalition nicht mehr Teil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Sie soll in einem eigenen Gesetz geregelt werden, das am Mittwoch ebenfalls vom Kabinett beschlossen wurde.