Viele Schüler nutzen die Ferien, um ihr Taschengeld mithilfe eines Ferienjobs aufzubessern. Auch für sie sollte der Mindestlohn gelten, fordert der SPD-Generalsekretär. Doch wie Geld erhalten Ferienjobber? Und ab welchem Alter dürfen Sie wie viel Stunden arbeiten?

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Wenn Jugendliche in ihren Sommerferien einem Ferienjob nachgehen, sind sie vom Mindestlohn ausgenommen. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert hat sich nun dafür ausgesprochen, diese Regelung beim gesetzlichen Mindestlohn für minderjährige Ferienjobber abzuschaffen.

 

Wie argumentiert der SPD-Generalsekretär?

„Die Ausnahme beim Mindestlohn für unter 18-Jährige ist eine nicht begründbare Verzerrung“, argumentiert Kühnert. „ Wir sollten sie schnellstmöglich abschaffen.“ So könne auch mehr Gerechtigkeit für viele Ferienjobber hergestellt werden. Der Mindestlohn sei eine Frage des Respekts für die geleistete Arbeit – unabhängig vom Alter.

Warum unterstützt der DGB die Forderung?

Unterstützung für seine Forderung erhält der SPD-Politiker vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). „Den Vorschlag begrüßen wir ausdrücklich. Der Mindestlohn muss für alle arbeitenden Menschen gelten, und zwar ausnahmslos“, betont der DGB-Bundesjugendsekretär Kristof Becker.

Die diskriminierende Ausnahme für Minderjährige beim Mindestlohn müsse endlich weg. Auch Ferienjobs müssten fair bezahlt werden.

Was schlägt die Union vor?

Die Union regt eine prozentuale Abstufung an. Der Arbeitsmarktexperte der Bundestagsfraktion, Kai Whittaker (CDU), erklärt: „Minderjährige können einerseits nicht den Qualifikationsstand von Älteren haben, andererseits sollen sie auch nicht zu unverschämt niedrigen Löhnen arbeiten müssen.“

Deshalb wäre eine prozentuale Abstufung des Mindestlohns für Minderjährige sinnvoll. Dadurch würden weder Berufsqualifikationen entwertet, noch entstünden Hemmnisse, die Potenziale junger Menschen zu fördern.

Welche Position vertreten die Arbeitgeber?

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) appelliert dafür, an der Regelung festzuhalten. „Es gibt Ausnahmen für Menschen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Sie sollen nicht mit einer ausgelernten Arbeitskraft gleichgestellt werden“, sagt BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter.

Die Ausnahme sei sinnvoll, um die Bereitschaft zu stärken, eine Ausbildung zu beginnen. Das sei auch der Grund für die im Mindestlohngesetz enthaltene Sonderreglung.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland liegt derzeit bei 12 Euro pro Stunde. Ab 2024 soll er nach dem Vorschlag der zuständigen Kommission auf 12,41 Euro steigen und ab dem 1. Januar 2025 insgesamt 12,82 Euro betragen.

Wie hoch sind die Löhne für jugendliche Ferienjobber?

Ab welchem Alter dürfen Kinder/Jugendliche wie lange arbeiten?

Kinderarbeit ist in Deutschland nach Paragraf 5 Abs. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) verboten. Laut Gesetz ist man Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Manche Ferienjobs sind aber schon ab 13 Jahren erlaubt. Voraussetzung dafür ist:

• Der Ferienjob besteht aus leichter Arbeit (Babysitten, Hunde Gassi führen, Zeitungen/ Prospekte austragen).

• Eltern müssen ihre Einverständnis erklären.

• Die Arbeit darf pro Tag nicht länger als zwei Stunden dauern und ist auf fünf Tage pro Woche begrenzt.

• Samstags, sonn- und feiertags dürfen Kinder unter 15 Jahren nicht arbeiten.

• Die Arbeitszeit liegt zwischen 8 und 18 Uhr.

Ab wann dürfen Kinder/Jugendliche im Ferienjob in Vollzeit arbeiten?

• Der Arbeitgeber muss strengere Regeln beachten als bei Volljährigen.

• Der Vollzeit-Ferienjob ist auf vier Wochen (20 Arbeitstage) pro Jahr begrenzt.

• Die maximale Arbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag und maximal 40 Stunden pro Woche.

• Die Arbeitszeit liegt zwischen 6 und 20 Uhr (Ausnahmen: Gastronomie bis 22 Uhr, Bäckereien und Landwirtschaft ab 5 Uhr).

• Nach Arbeitsende müssen Jugendliche mindestens 12 Stunden freie Zeit bis zur nächsten Schicht haben.

• Samstags, sonntags und an Feiertagen ist Ferienarbeit nicht erlaubt, wenn man noch nicht volljährig bist (Ausnahmen: Gastronomie, Landwirtschaft, Krankenhäuser).

• Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden haben jugendliche Ferienjobber Anspruch auf 30 Minuten Pause. Wer länger arbeitet, muss mindestens 60 Minuten pausieren.