Das Bundesarbeitsministerium bringt einen Gesetzentwurf auf den Weg, der die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie verbessern soll.

Berlin - Von 2021 an werden Werkverträge in der Schlachtung und Zerlegung von Tieren sowie in der Fleischverarbeitung verboten. So steht es in einem neuen Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil. Politiker der Union und Gewerkschafter begrüßen den Vorschlag. Das Bundeskabinett soll ihn am kommenden Mittwoch beschließen.