Vor dem Arbeitsgericht wird der Kita-Mitarbeiterin ein Vergleich vorgeschlagen. Das ist aber noch nicht das Ende des Rechtsstreits. Wie geht es weiter?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Eine Erzieherin schlägt Alarm: Sie sagt, sie habe beobachtet, wie eine Kollegin ein Kind sehr unsanft behandelt habe. Sie habe gesehen, wie diese ein Kind, das nicht tat, was es sollte, in einen Kinderwagen geworfen habe. Als es sich wieder aufrichten wollte, habe die Frau das Kind im Wagen zurückgedrückt. Sie habe dadurch das Kindeswohl gefährdet gesehen. Nach der Meldung wurde zunächst ein Gespräch geführt, in dem schon die Möglichkeit einer Kündigung angedeutet wurde. Weil der Vorwurf nicht aus der Welt zu schaffen war, kam es dann zu der Kündigung. Jedoch nicht der Frau, die der Misshandlung bezichtigt worden war. Sondern die Frau, die den Zwischenfall gemeldet hatte, bekam eine fristlose Kündigung. Nun wehrt sie sich gerichtlich.