Arbeitsgericht Stuttgart Erzieherin meldet Misshandlung – und wird gekündigt
Vor dem Arbeitsgericht wird der Kita-Mitarbeiterin ein Vergleich vorgeschlagen. Das ist aber noch nicht das Ende des Rechtsstreits. Wie geht es weiter?
Vor dem Arbeitsgericht wird der Kita-Mitarbeiterin ein Vergleich vorgeschlagen. Das ist aber noch nicht das Ende des Rechtsstreits. Wie geht es weiter?
Stuttgart - Eine Erzieherin schlägt Alarm: Sie sagt, sie habe beobachtet, wie eine Kollegin ein Kind sehr unsanft behandelt habe. Sie habe gesehen, wie diese ein Kind, das nicht tat, was es sollte, in einen Kinderwagen geworfen habe. Als es sich wieder aufrichten wollte, habe die Frau das Kind im Wagen zurückgedrückt. Sie habe dadurch das Kindeswohl gefährdet gesehen. Nach der Meldung wurde zunächst ein Gespräch geführt, in dem schon die Möglichkeit einer Kündigung angedeutet wurde. Weil der Vorwurf nicht aus der Welt zu schaffen war, kam es dann zu der Kündigung. Jedoch nicht der Frau, die der Misshandlung bezichtigt worden war. Sondern die Frau, die den Zwischenfall gemeldet hatte, bekam eine fristlose Kündigung. Nun wehrt sie sich gerichtlich.
Der Arbeitgeber argumentierte, die Beschuldigungen seien falsch gewesen. Eine Zeugin, welche die Erzieherin benannt hatte, habe den Fall nicht bestätigt. Die Frau, der die Misshandlung vorgeworfen war, habe ebenfalls widersprochen. Deswegen habe man der Frau aufgrund der – aus Sicht des Arbeitgebers – falschen Beschuldigung – die fristlose Kündigung ausgesprochen.
Am Dienstag trafen sich die Erzieherin mit ihrem Anwalt und die Rechtsvertreterin der privaten Kindertagesstätte am Stuttgarter Arbeitsgericht. Der Rechtsanwalt Ralph Bisle schilderte für seine Mandantin, dass es auch nicht der erste Fall einer Kindesmisshandlung in der Kita gewesen sein soll. Im vergangenen Sommer soll ein Erzieher ein Kind geschlagen haben. Die Konsequenz sei gewesen, dass man den Mann in eine andere Gruppe versetzt habe. „Die haben mich halt genervt, die Kinder“, sei die kolportierte Erklärung für das harte und widerrechtliche Vorgehen des Mannes gewesen. Die Eltern hätten ihre Kinder inzwischen abgemeldet.
Der Anwalt sagte auch, die Kita habe bei den genannten Vorwürfen den Weg, der laut dem Stuttgarter Konzept vorgegeben sei, nicht eingehalten. Weder sei, wie das Konzept vorschreibe, das Jugendamt informiert worden, noch der Kommunalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg (KVJS) in Kenntnis gesetzt worden. Seine Mandantin sei durch die Kündigung in Schwierigkeiten: Sie bekomme aufgrund einer Sperrfrist nun gar kein Geld und habe Probleme, die Miete zu bezahlen.
Der Richter machte den beiden Parteien deutlich, dass er am Arbeitsgericht lediglich die arbeitsrechtlichen Aspekte des Falles betrachten könne. Die tatsächlichen Vorwürfe der Misshandlungen müssten an anderer Stelle aufgeklärt werden. Er regte an, dass die Parteien sich auf einen Vergleich einigen sollten. Einen Vorschlag dafür hatte die Anwältin des Arbeitgebers vorbereitet.
Der Träger der Kindertagesstätte bot an, die Kündigung zurückzunehmen. Das Arbeitsverhältnis würde in dem Fall mit dem 1. Oktober wieder beginnen, jedoch bleibe die Erzieherin bis Ende Oktober freigestellt. Man würde sich zudem vorbehalten, eine Abmahnung zu erteilen. Inzwischen sei eine Fachberatung im Hause, um die Arbeitsweise zu analysieren und Trainings und Coachings mit den Mitarbeitenden zu absolvieren. Die Kitaleitung wollte mit dem Vergleichsangebot auch durchsetzen, dass die Erzieherin an solchen Maßnahmen teilnimmt. Der Anwalt lehnte diesen Vergleich ab. Weder akzeptiere seine Mandantin die Freistellung, noch die Pflicht zu den Trainings. Ein weiterer Gerichtstermin kann laut dem Richter erst im Januar stattfinden. So lange heißt es nun wohl warten.