Arbeitskampf im Kreis Böblingen Von Fluch und Segen des Streiks
Der Arbeitskampf hat in dieser Woche erneut den Nahverkehr lahmgelegt. Diesen Hebel haben andere Berufsgruppen nicht – leider.
Der Arbeitskampf hat in dieser Woche erneut den Nahverkehr lahmgelegt. Diesen Hebel haben andere Berufsgruppen nicht – leider.
Nichts ging mehr am Donnerstag. An französischen Spieltischen sagt man dazu „Rien ne va plus“, im Kreis Böblingen und in weiten Teilen des Landes hätte es an den Bussteigen dagegen „Rien ne va bus“ heißen können. Doch so vornehm hat sich wohl keiner der enttäuschten Pendler ausgedrückt. Dass kein Bus mehr fuhr, hat unzählige von ihnen betroffen und deren Laune bis unter die Bussteigkante sinken lassen. Die Busfahrer und deren Gewerkschaften fordern neun Prozent mehr Gehalt, sie beklagen strapaziöse Arbeitsbedingungen.
Die Arbeitgeberseite ist darüber naturgemäß gänzlich anderer Auffassung, hält die Forderung für „völlig aus der Luft gegriffen.“ Um Recht oder Unrecht geht es dabei gar nicht: Der angemessene Weg wird irgendwo in der Mitte liegen. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Tarifparteien im Busgewerbe bald auf eine für beide gerade noch so annehmbare Lösung einigen. Dem Kreis Böblingen haben die hohen Tarifabschlüsse in der Automobilbranche einen außerordentlichen Wohlstand gebracht. Das funktioniert, solange der Konjunkturmotor brummt. Der allerdings ist unlängst arg ins Stottern geraten. Insbesondere in der erfolgsverwöhnten Autoindustrie sind die fetten Jahre erst mal vorbei. Sinkt dadurch die Streikneigung? Wohl kaum.
Schon im alten Ägypten legten die Arbeiter an den Königsgräbern in Theben Hammer und Meißel nieder, weil Pharao Ramses III. damals 18 Tage mit der Getreidezahlung in Verzug lag. Das war 1159 vor Christi Geburt. Der Prinzip des kollektiven Arbeitskampfes ist demnach tief in der Menschheitsgeschichte verwurzelt. Und die über 3000-jährige Tradition zeigt: Nach dem Streik ist vor dem Streik. In dieser Woche waren es die Busfahrer, vor Weihnachten war auch unsere Branche betroffen. In beiden Fällen sind die Tarifstreits noch nicht beigelegt und wer weiß, wann die nächste Branche dran ist?
Es ist dies Fluch und Segen des Streiks: Gibt es ihn, trifft er oft die Falschen. Doch gibt es ihn nicht, findet kein Interessensausgleich zwischen Arbeitgebern und -nehmern statt. Der aber ist legitim und im Übrigen auch in Artikel 9 des Grundgesetzes gusseisern verankert. Tatsächlich aber ist in den Branchen die Neigung zum Streik umso stärker ausgeprägt, je größer der Hebel ist, an dem die Arbeitnehmer sitzen.
Andere Berufsgruppen haben diesen öffentlichkeitswirksamen Hebel allerdings nicht – und sind nicht minder wichtig für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Bei allem Verständnis für eine gerechte Entlohnung von systemrelevanten Berufen oder den Lohnforderungen in der Metallindustrie: Wer kann sich an den letzten Streik der Pflegekräfte erinnern?
Der Leidensdruck in dieser Berufsgruppe ist enorm. Die Bezahlung ist mies, die Arbeitszustände sind oft haarsträubend. Der eklatante Personalmangel kommt obendrein. Er ist sowohl Ursache als auch Symptom einer chronisch entzündeten Branche. Pflegerinnen und Pfleger aber waren es, die während Corona Übermenschliches geleistet haben – und die Spätfolgen der Pandemie noch immer spüren. Schließlich haben ob der heftigen Belastung damals nicht wenige eine andere Tätigkeit gesucht.
Keinen wirklichen Hebel in der Hand haben außerdem die Freiberufler, Zeit- oder Leiharbeiter und Beschäftigte in prekären Arbeitsverhältnissen. Zu streiken ist legitim und ein Grundrecht jedes Arbeitnehmers. Gleichwohl ist es auch ein Privileg, es überhaupt tun zu können. Die, die ihn befeuern, sollten dabei die Verhältnismäßigkeit stets im Blick behalten. Das gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen: Zum (Tarif-)Streit gehören ja bekanntermaßen immer zwei dazu.