Bis Mitte kommenden Jahres müssen Arbeitssuchende weniger Hartz-IV-Sanktionen fürchten. Was genau wird ausgesetzt?

Arbeitssuchende müssen bis Mitte kommenden Jahres weniger Hartz-IV-Sanktionen fürchten. Der Bundesrat ließ am Freitag eine bereits im Bundestag beschlossene Aussetzung der Sanktionsregelungen für Pflichtverstöße passieren. Ein Grund für das Moratorium ist das für 2023 geplante Bürgergeld anstelle des heutigen Hartz-IV-Systems, das auch mit einer Neuregelung bei den Sanktionen verbunden sein soll. Zudem muss der Gesetzgeber eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 umsetzen.

 

Ausgesetzt wird für ein Jahr die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung um 30 Prozent zu mindern. Das gilt etwa, wenn eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wird. Bei wiederholten Meldeversäumnisse oder Terminverletzungen drohen allerdings auch künftig Leistungskürzungen von bis zu 10 Prozent des Regelsatzes. Das Gesetz soll zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.