Bei Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geht es Schlag auf Schlag, um die Rechte von Arbeitnehmern zu verteidigen. Nun geht er gegen die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen vor. Gerade jungen Menschen will er mehr Planbarkeit verschaffen.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Befristung von Arbeitsverträgen ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes einschränken – das Gleiche gilt für sogenannte Befristungsketten, die durch eine Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge entstehen. Insbesondere jungen Menschen soll auf diese Weise mehr Planbarkeit für ihr berufliches und privates Leben ermöglicht werden, heißt es zur Begründung in seinem Gesetzentwurf, der unserer Zeitung vorliegt.

 

Was plant der Arbeitsminister?

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist künftig für die Dauer von 18 Monaten statt bislang zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer ist nur noch eine einmalige statt einer dreimaligen Verlängerung möglich. Zudem bleibt die sachgrundlose Befristung zur Begrenzung von Befristungsketten weiterhin auf Neueinstellungen beschränkt. Und Arbeitgeber, die in der Regel mehr als 75 Arbeitnehmer beschäftigen, dürfen maximal 2,5 Prozent ihrer Belegschaft sachgrundlos befristen.

Darüber hinaus werden Kettenbefristungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz weiter begrenzt: Die Befristung eines Arbeitsvertrages mit Vorliegen eines sachlichen Grundes – wie etwa eine Elternzeitvertretung oder Auftragsspitzen – ist demnach nicht zulässig, wenn die Gesamtdauer der befristeten Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber eine Höchstdauer von fünf Jahren überschreitet. Dabei müssen Zeiten angerechnet werden, in denen der Arbeitnehmer demselben Arbeitgeber als Leiharbeitskraft überlassen war.

Von wann an soll das Gesetz gelten?

Heil beruft sich bei seinem Vorhaben auf den Koalitionsvertrag. Seinen Plänen zufolge soll das Gesetz, das derzeit in der Bundesregierung beraten wird, zum 1. Januar 2022 in Kraft treten und sowohl für den öffentlichen Dienst als auch die Privatwirtschaft gelten.

Wie wird das Vorhaben begründet?

Im Jahr 2019 sind laut dem Betriebspanel des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit (IAB) trotz guter konjunktureller Lage 37 Prozent der Neueinstellungen nur befristet erfolgt. Dies verlagere die Unsicherheit über den zukünftigen Arbeitsbedarf vom Arbeitgeber auf die Arbeitnehmer, kritisiert das Ministerium.

Die Befristung von Arbeitsverträgen ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes sei als Ausnahme gedacht gewesen, nicht als Regel. Aktuell werde aber mehr als die Hälfte aller befristeten Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund vereinbart. Dies entspreche nicht dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Verhältnis. Vielfach sei es nicht betrieblich notwendig, sondern nur ein Mittel zur Umgehung des Kündigungsschutzes, moniert Heil.

Was sagen die Gewerkschaften?

Die Gewerkschaft Verdi lobt den Gesetzentwurf. „Damit hält Heil Wort und bringt eines der zentralen arbeitsmarktpolitischen Projekte auf den Weg“, sagt ihr Chef Frank Werneke. „Sachgrundlose Befristungen und Kettenarbeitsverträge machen Beschäftigte erpressbar und nehmen ihnen in unsicheren Zeiten Perspektive.“ In den Branchen, in denen derzeit noch eingestellt werde, seien sachgrundlose Befristungen eher die Regel als die Ausnahme. Betroffen davon seien in großem Umfang die Bereiche Zustellung, Logistik, Transport und Versandhandel.

Wie reagieren die Arbeitgeber?

Der Hauptgeschäftsführer des Maschinenbauverbandes VDMA, Thilo Brodtmann, nennt die Eingriffe in das Arbeitsrecht „Gift für den Arbeitsmarkt“ und fordert die schwarz-rote Koalition auf, „die Pläne des Arbeitsministers schnell ad acta zu legen“. Das Risiko steigender Arbeitslosigkeit lasse sich nur durch Wachstum und eine umfassende Liberalisierung des Arbeitsmarktes abwenden. Dazu sollte die Regierung die Höchstdauer für die sachgrundlose Befristung vielmehr von zwei auf drei Jahre ausweiten und das Vorbeschäftigungsverbot bei Befristungen zunächst ganz aufheben. Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft hält Heils Pläne für „kurzsichtig“. Die Alternative zum befristeten Vertrag sei nicht unbedingt ein unbefristeter, sondern oft auch gar keiner, warnt das IW.