Das Bundesarbeitsministerium erfüllt die Sparvorgaben von Finanzminister Christian Lindner unter anderem, indem es den Bundeszuschuss für die Rentenversicherung – wenn auch überschaubar – kürzt. Und es gibt noch eine weitere Sparidee.

Korrespondenten: Tobias Peter (pet)

Die Bundesregierung kürzt den Bundeszuschuss an die Rentenversicherung um 600 Millionen Euro im Jahr. Das Bundesarbeitsministerium erfüllt auf diese Weise Sparvorgaben von Finanzminister Christian Lindner (FDP) für den Etat des Ressorts, wie unsere Redaktion aus Regierungskreisen erfuhr.

 

Konkret geht es dabei um Geld aus dem sogenannten zusätzlichen Bundeszuschuss, der pauschal für die Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen dienen soll. Die Kürzung soll für die Jahre 2024 bis 2027 gelten. Die Deutsche Rentenversicherung hatte kürzlich angekündigt, dass der derzeitige Beitragssatz in der Rentenversicherung von 18,6 Prozent bis 2026 stabil bleiben werde – wegen der guten Finanzlage der Versicherung. Auch mit der nun anvisierten Kürzung, die nur 0,56 Prozent der Bundesmittel ausmache, wird dies nach Angaben aus Regierungskreisen weiter der Fall sein.

Förderung junger Menschen durch die Bundesagentur

Eine weitere Einsparmöglichkeit hat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) demnach in der Arbeitsmarktpolitik gefunden. Hier sollen Menschen unter 25 Jahren ab dem 1. Januar 2025 bei der aktiven Arbeitsmarktförderung einheitlich von der Bundesagentur für Arbeit betreut werden. Das will das Bundesarbeitsministerium per Gesetz regeln.

Bislang werden junge Menschen, wenn sie selbst oder ihre Eltern Bürgergeld beziehen, in diesem Fall von den Jobcentern betreut. Das kostet den Bund 900 Millionen Euro im Jahr. Wenn nun die Bundesagentur zuständig ist, muss sie den Betrag aus Beitragsmitteln finanzieren.

Im Koalitionsvertrag hat die Ampel die Einführung einer Kindergrundsicherung in dieser Legislaturperiode vereinbart. Der Grundgedanke: Kinder und junge Erwachsene, deren Familien Bürgergeld beziehen, sollen nicht schlechter als andere gestellt sein. Das soll, so die Idee, nun auch dadurch gewährleistet sein, dass junge Erwachsene aus Familien im Bürgergeldbezug dieselbe Arbeitsmarktförderung erhalten wie Gleichaltrige, die schon jetzt von der Bundesagentur betreut werden.