Der Arbeitgeber kann eine neue Stelle zuweisen - es kommt auf den Arbeitsvertrag an.

Die Wirtschaftskrise hat manches Unternehmen zum Umstrukturieren gezwungen. In einigen Betrieben wurden Bereiche zusammengelegt, Aufgaben umverteilt oder Abteilungen geschlossen. Dazu ist der Arbeitgeber durchaus berechtigt, wie der Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart erläutert: "Der Unternehmer darf entscheiden, wie er sein Unternehmen strukturiert." Wenn das Unternehmen etwa seinen Sitz von Stuttgart nach Berlin verlagere, sei das die Entscheidung des Arbeitgebers. Die Arbeitnehmer können eine solche Verlegung nicht verhindern.

Fällt bei einer solchen Verlagerung ein Arbeitsplatz weg, rechtfertigt das aber nicht ohne Weiteres eine betriebsbedingte Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden (Az.: 10 Sa 303/08). Demnach muss der Arbeitgeber zunächst prüfen, ob der Einsatz des Mitarbeiters an einer anderen Stelle im Betrieb möglich ist - und ihm gegebenenfalls unter Ausübung seines Direktionsrechts die neue Stelle zuweisen.

Alles müssen sich Mitarbeiter dabei nicht bieten lassen, wie Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin erklärt. Ändert sich durch eine Umstrukturierung das Aufgabengebiet oder der Einsatzort, habe der Mitarbeiter einen Anspruch darauf, so weiterbeschäftigt zu werden, wie es in seinem Arbeitsvertrag festgehalten ist. In der Regel sei die Regelung im Arbeitsvertrag aber allgemein gehalten, schränkt Perreng ein. Auch stehe in Verträgen häufig, dass dem Mitarbeiter eine vergleichbare Tätigkeit zugewiesen werden kann. Je unbestimmter die Regelung im Arbeitsvertrag ist, umso mehr Spielraum hat der Arbeitgeber, urteilten die Landesrichter in Mainz in einem weiteren Fall (Az.: 5 Sa 716/07). Wurden keine weiteren Vereinbarungen getroffen, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber im gesamten Betrieb beschäftigen, ohne den Vertrag zu ändern. Das Landgericht wies in dem Fall die Klage eines Schlossers zurück, der sich gegen seine Versetzung in eine andere Abteilung gewehrt hatte, weil dort großer Lärm herrschte.