Wie auch immer – kapituliert hatte der Denkmalschutz schon viel früher. Im Wettbewerb von 1997 wurde der Jury mitgeteilt, dass die Seitenflügel aus statischen Gründen fallen müssten, obgleich sowohl in der Bürgerbeteiligung desselben Jahres als auch in der Wettbewerbsauslobung der Erhalt des Bahnhofs in seiner Gesamtheit gefordert wurde. Die Vertreter des Denkmalschutzes im Preisgericht, ohnehin nicht stimmberechtigt, hielten brav den Mund, wiewohl wissend, dass der Bahnhof seit 1987 als „Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung“ speziellen Schutz genoss.

 

Das Planfeststellungsverfahren 2005, zu dem Hunderte von Einwendungen von Bürgern und Fachleuten gegen die Abrisspläne eingingen, fiel – zufällig? – zusammen mit der Verwaltungsreform, mit der Ministerpräsident Erwin Teufel den Denkmalschutz entmachtete (und damit allen anderen Bundesländern, mit Ausnahme des Saarlands, voranging). Als Planfeststellungsbehörde wurde das dem Bundesverkehrsministerium unterstellte Eisenbahn-Bundesamt eingesetzt, das sämtliche Beschwerden zu einer einzigen zusammenfasste und – logisch – abbügelte.

Rettungsversuche gab es zahlreiche, genützt haben sie nichts. Nehmen wir also Abschied von diesem einzigartigen Denkmal der Moderne. Trauern wir um den Stuttgarter Bahnhof.