Armut im Kreis Esslingen Sozialverbände kritisieren Bürgergeldreform – „Rückschritt in der Sozialpolitik“

Mit der Reform des Bürgergeldes sollen die Jobcenter mehr Druck auf Arbeitssuchende ausüben können. Foto: dpa/Jens Kalaene

Wer bei der Jobsuche nicht mitwirkt, muss künftig mit Sanktionen rechnen. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Esslingen kritisiert die geplanten Änderungen scharf.

Die schwarz-rote Bundesregierung will das Bürgergeldsystem zu einer neuen Grundsicherung umgestalten: Wer arbeiten kann, soll künftig schneller in Arbeit vermittelt werden. Wer dabei nicht mitwirkt, muss mit drastischen Konsequenzen rechnen. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Esslingen, ein Zusammenschluss von fünf großen karitativen Organisationen, kritisiert die geplanten Änderungen: Die Reform sei „ein dramatischer Rückschritt in der Sozialpolitik“.

 

Mit dem künftigen „Grundsicherungsgeld“ sollen, so die Intention des Bundes, Sozialleistungen gerechter und Missbrauch verhindert werden. Verlangt wird mehr aktive Mitwirkung der Betroffenen, eine schnelle Arbeitsvermittlung hat oberste Priorität. Doch dass die Reform tatsächlich dazu führen wird, viele Menschen aus dem Leistungsbezug zu holen, bezweifelt die Liga-Vorsitzende Elke Willi. „Unverhältnismäßig“ seien die geplanten Maßnahmen, die hart in die Lebensverhältnisse der Menschen einschneiden – und sie in Existenznot treiben könnten.

„Die Kürzungen nehmen den Menschen ihre Würde und gefährden den sozialen Zusammenhalt.“

Nathalie Schönfeld, stellvertretende Liga-Vorsitzende

Wenn der Staat beim Existenzminimum spare, sei das verfassungsrechtlich bedenklich, fügt die stellvertretende Vorsitzende der Liga, Nathalie Schönfeld, hinzu. „Die Kürzungen nehmen den Menschen ihre Würde und gefährden den sozialen Zusammenhalt“, sagt sie. Mit nennenswerten Einsparungen ist ihrer Ansicht nach nicht zu rechnen. Im Gegenteil: „Die Folgekosten der Bürgergeldreform werden enorm sein.“

Sie setzen sich für die Interessen von Bürgergeldempfängern ein: Lisa Pranter, Janina Baaken, Nathalie Schönfeld und Elke Willi (von links). Foto: Elke Hauptmann

Das Gesetz soll ab 1. Juli 2026 in Kraft treten. Wer bei zwei Jobcenter-Terminen ohne wichtigen Grund fehlt, erhält dem Entwurf zufolge künftig 30 Prozent weniger Geld. Beim dritten versäumten Termin könnten die Zahlungen sogar ganz gestrichen werden. Die Eckpunkte der Reform sehen auch mögliche Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft vor. Zudem soll es neue Auskunftspflichten für Vermieter geben. „Das könnte die Lage von Bürgergeldempfängern auf dem Wohnungsmarkt weiter verschärfen und das Risiko der Obdachlosigkeit erhöhen“, warnt Willi.

Kritik der Sozialverbände: Empfänger von Bürgergeld unter Generalverdacht

Sie kritisiert, dass Bürgergeldempfänger von der Politik unter den Generalverdacht gestellt werden, nicht arbeiten zu wollen. Das sei jedoch nicht der Fall, verweist Willi auf eine Zahl des Jobcenters aus dem Februar 2025: Lediglich in 48 Fällen wurden Sanktionen verhängt. Eine „verschwindend geringe Anzahl“ bei rund 24 000 Personen im Landkreis Esslingen, die Bürgergeld beziehen. Ein Viertel davon, rund 6600 Personen, sei nicht erwerbsfähig. Kinder zum Beispiel und kranke Menschen.

Das Gros der Leistungsbeziehenden würde sich ernsthaft um Arbeit bemühen, versichert Janina Baaken, die Geschäftsführerin des Vereins Heimstatt Esslingen. Die „Totalverweigerer“, die in der öffentlichen Diskussion im Fokus stünden, seien eher ein Randphänomen. Wenn Menschen nicht zu einem Termin beim Jobcenter erscheinen, habe das unterschiedlichste Gründe und bedeute nicht automatisch, dass sie die Arbeit verweigern, betont Baaken.

„Die Situation ist für viele psychisch sehr belastend“, weiß Lisa Pranter vom Kreisdiakonieverband aus ihrem Berufsalltag. Auch Sprachbarrieren und Analphabetismus seien ein großes Problem. „Die Betroffenen verstehen überhaupt nicht, was in den Briefen steht“, berichtet die Sprecherin der „Unabhängigen Bürgergeld-Beratung“. Viele hätten auch keinen Zugang zu digitalen Medien. Ein Hindernis sei zudem die fehlende Kinderbetreuung, die es insbesondere Alleinerziehenden schwer mache, einen Job anzunehmen.

Betroffener bemüht sich um Arbeit – und verzweifelt am Jobcenter

Auch Miguel würde lieber arbeiten, statt auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein. Der Regelsatz für einen Erwachsenen beträgt 563 Euro. „Das Geld reicht hinten und vorne nicht.“ Seit zwölf Jahren lebt der Kubaner in Deutschland, „ich habe immer gearbeitet“. In der Gastronomie, in der Lagerlogistik, in einer Lackiererei, in der Security, erzählt er beim Pressetermin der Liga. Seinen letzten Job verlor der 41-Jährige, als die Firma Insolvenz anmeldete. Dann kam noch die Scheidung von seiner Frau hinzu und der Verlust der Wohnung. „Da fällt man erst einmal in ein großes Loch“, schildert er, wie er zum Sozialfall wurde.

Bis vor kurzem lebte Miguel in einer Notunterkunft. „Es war schwer, da wieder rauszukommen. Aber ich habe es geschafft“, erzählt er stolz. Er hatte auch eine Festanstellung ab diesem Frühjahr in Aussicht – als Sicherheitsmitarbeiter bei der Deutschen Bahn. Dafür hätte er noch eine dreimonatige Schulung absolvieren müssen. Das scheiterte allerdings an der fehlenden Zusage des Jobcenters, die Kosten zu übernehmen. Dabei hatte er, wie er resigniert berichtet, sowohl schriftlich als auch persönlich die erforderlichen Anträge und Unterlagen eingereicht. Miguel fühlt sich mit seinen Bemühungen vom Jobcenter nicht ernst genommen – und muss weiterhin vom Bürgergeld leben.

Will man Menschen dauerhaft in Arbeit bringen, ist es nach Einschätzung der Liga-Vertreter zentral, sie zu qualifizieren. Restriktive Sanktionen führten eher dazu, dass sie in erstbeste Jobs gedrückt werden, wo es wenig Perspektive gebe und folglich immer wieder Kündigungen. „Wir befürchten einen Drehtür-Effekt“, sagt Willi. Von Bürokratieabbau könne so auch keine Rede sein. Für die Beschäftigten im Jobcenter bedeute die Bürgergeldreform mehr Verwaltungsarbeit – ohne zusätzliches Personal.

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