Eidechse im Schnaps oder Koralle am Hals: Bei pflanzlichen oder gar tierischen Urlaubsmitbringseln ist Vorsicht geboten. Die Aktionsgemeinschaft Artenschutz aus dem Kreis Ludwigsburg zeigt, was erlaubt ist und was nicht.

Ludwigsburg: Susanne Mathes (mat)

Dass eine in Schnaps eingelegte Eidechse, wie sie Sonja Käßmann auf einem Tischchen mit abstoßenden Beispielen aufgestellt hat, nicht mit dem Artenschutz konform geht, dürfte auch Menschen einleuchten, die bei diesem Thema unbeleckt sind. Bei anderen Fällen ist das schon schwieriger. Darf man das schöne Muschelgehäuse, das auf dem Markt im Urlaubsort angeboten wird, kaufen und mit nach Deutschland nehmen? Ist für den hübschen Kamm, der als Souvenir so gut passen würde, womöglich Schildpatt einer vom Aussterben bedrohten Meeresschildkröte verwendet worden? Oder für die schöne Schnitzarbeit Holz einer seltenen, schützenswerten Baumart? Und darf ich eigentlich Omas Korallenkette noch tragen?