Assistierter Suizid in Herrenberg Ehefrau starb für 12.000 Euro in seinen Armen – Fritz S. fühlt sich „abgezockt“

, aktualisiert am 29.09.2025 - 17:41 Uhr
Fritz S. in seinem Wohnzimmer, in dem seine Frau gestorben ist. Foto: Andreas Reiner

Weil seine kranke Frau sterben will, sucht Fritz S. aus Herrenberg einen Freitodbegleiter. Das Ehepaar lässt sich auf ein überteuertes Angebot ein. Wie liefen die letzten Stunden ab?

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Fritz S. sitzt in seinem Wohnzimmer. Braunes Ledersofa, brauner Lesesessel, davor ein Holztisch mit Glasplatte. Er hat Kaffee gekocht. In den Regalen stehen selbst gemachte Fotobücher. Sie erzählen von Reisen nach Indien, Russland, Alaska, Grönland. Überhaupt ist die Wand wie das Archiv eines gemeinsamen Lebens. Bücher stehen dort und die Messersammlung des Hausherrn. Zusammengetragen aus aller Herren Länder. „Wir waren fast überall“, sagt der 82-Jährige. Nur nicht in Australien.

 

Wir, das sind er und seine Frau Heidemarie. 58 Jahre gab es dieses Wir. „Es hat leider nicht zum 60. Jahr gereicht“, sagt Fritz S. Am 18. August ist Heidemarie im Alter von 82 gestorben. In den Armen ihres Mannes. Auf eigenen Wunsch und mit einer Liebeserklärung an ihn auf den Lippen. 

Boomendes Geschäft mit der Freitodbegleitung

Immer wieder läuft Fritz S. zur Regalwand, zieht Ordner raus, blättert, zeigt Röntgenbilder, Arztbefunde. Außerdem hat er mehrere Rechnungen kopiert. Er will belegen, was da vorgefallen ist. Es geht um das Leiden seiner Frau und das, was er „üble Abzocke“ bei ihrer Freitodbegleitung nennt. Er will andere Menschen, die sich in der gleichen Situation befinden wie er und seine Frau damals, davor bewahren, ebenfalls abgezockt zu werden. Es sei ja keine allzu gewagte These, dass in einer immer älter werdenden Gesellschaft „dieses Geschäft noch zunehmen wird“, sagt Fritz S.

In der Regalwand steht ein Bild von Heidemarie S. Foto: Andreas Reiner

Er wohnt jetzt seit sechs Wochen allein in der Doppelhaushälfte in Herrenberg. In der Regalwand steht neben all den anderen Erinnerungsstücken auch eine große Porträtaufnahme seiner Frau. An der Garderobe hängt noch ihre braun-schwarz gemusterte Alaskajacke. Elche sind drauf. Kuschelig warm sieht sie aus. Vor mehr als 20 Jahren haben sie die Jacke auf einer Reise gekauft.

Recht auf Selbsttötung vom Bundesverfassungsgericht bestätigt

Mit seinem Urteil vom Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgerichts das Recht auf Selbsttötung festgeschrieben – unabhängig davon, ob Menschen schwer krank oder gesund sind. Sich bei diesem Schritt durch einen Arzt helfen zu lassen, den letzten Schritt aber selbst zu gehen, ist ebenfalls erlaubt. In der Regel heißt das, den Hahn oder das Rädchen der Infusion mit dem tödlichen Gift selbst zu öffnen. Die meisten Menschen tun das in ihrer gewohnten Umgebung. Auch die pensionierte Lehrerin Heidemarie S. ist durch assistierten Freitod aus dem Leben geschieden. Mit Hilfe eines Freitodbegleiters also.

Fritz S. hadert auch im Rückblick kein bisschen mit dieser Entscheidung seiner Frau. Er hat sie mitgetragen. Er wirkt versöhnt und erleichtert, dass seine Frau gehen konnte. Für ihn ist klar, dass sie keinen Tag länger mit ihren Schmerzen leben wollte – und leben konnte.

Was ihn aber wütend macht, ist das Geld, dass ihnen dafür berechnet wurde. Nicht, dass er die mehr als 12.000 Euro nicht hätte. Darum gehe es ihm nicht. Was ihn erzürnt, ist, dass die gesundheitliche und emotionale Notlage seiner Frau so ausgenutzt wurde. Seine Frau, erzählt er, habe ihn trotz seiner Bedenken angefleht zu zahlen. „Die letzten Monate waren sehr schlimm.“ Die Schmerzen seien übermächtig geworden.

Rückblende: Nach einem Sturz im September 2023 in der eigenen Küche und einem komplizierten Oberschenkelbruch verschlechtert sich die Lebensqualität von Heidemarie S. kontinuierlich. Es addieren sich viele Gebrechen. Gegen ihre starken Schmerzen, so erzählt ihr Mann, habe am Ende kein Mittel mehr geholfen. Schließlich bricht auch die Platte, die den Knochen eigentlich zusammenhalten soll. Und es kommt zu weiteren Komplikationen. Als dramatisches Ende einer sich über fast zwei Jahre ziehenden Leidensgeschichte steht die Amputation des Beines im Raum. Heidemarie S. wäre dann in ihrem Alltag permanent auf fremde Hilfe angewiesen. „Das wollte sie auf keinen Fall“, sagt ihr Mann.

Sechs Monate Wartezeit bei Organisationen

Gemeinsam macht sich das Ehepaar auf die Suche nach einer Organisation, die ihnen schnell helfen kann. Sie schreiben die Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben und auch andere Organisationen an. Das Problem bei allen: ein halbes Jahr Wartezeit.

Die Frist soll gewährleisten, dass Betroffene ihren Sterbeentschluss auf seine Dauerhaftigkeit abklopfen und kein unüberlegter, nur temporärer Wunsch erfüllt wird. Zudem bezieht die DGHS stets einen Juristen in die Vorbereitung mit ein. Die Kostenpauschale liegt bei 4 000 Euro, es gibt nach Eigenauskunft auch einen Sozialfonds. 419 Menschen begleitete der Verein, der keinen Gewinn machen darf, im Jahr 2023.

Aber länger warten – „das konnten und wollten wir nicht“. Im Kopf geht das Paar verschiedene Freitodmöglichkeiten durch, bei denen Fritz S. nicht gegen das Gesetz verstoßen würde und die zugleich sicher sein sollen. Sie verwerfen alle wieder. Und der Versuch, in der Apotheke ein tödliches Mittel zu bekommen, scheitert. 

Fritz S. sucht im Internet weiter nach Hilfe, gibt den Begriff „Freitodbegleitung“ ein. So findet er den Eintrag eines Bestatters in Herford, der bundesweit Freitodbegleitung anbietet. Fritz S. kontaktiert ihn über dessen Homepage, schickt auf diesem Weg auch schon Informationen über den gesundheitlichen Zustand seiner Frau.

952 Euro Vermittlungsgebühr für einen Hypnosearzt und Anästhesisten

Am 24. Juli bekommt er einen Rückruf, bei dem bereits einiges besprochen wird, Fritz S. aber auch gebeten wird, auf der Homepage des Unternehmens die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuklicken. Er tut es, bemerkt aber nicht, dass der Bestatter für den Kontakt zu einem Hypnosearzt und Anästhesisten 952 Euro in Rechnung stellen wird. „Das habe ich nicht gesehen, vielleicht weil ich ein wenig durch den Wind war.“

Zwei Tage später meldet sich der Arzt aus Bielefeld telefonisch. Er erzählt, er sei früher bei einer Sterbehilfeorganisation beschäftigt gewesen, doch er habe es irgendwann nicht mehr ausgehalten, dass es oft eine so lange Leidenszeit gab, bis die Sterbewilligen erlöst wurden. Da spricht er Fritz S. natürlich aus der Seele: „Das habe ich ihm sofort abgenommen.“ Der Arzt erklärt ihm den Ablauf der Sterbebegleitung – und dass er auf Vorauskasse bestehen müsse. Fritz S. erinnert sich, er habe dieses Geschäftsmodell bereits am Telefon „dubios“ genannt. Der potenzielle Freitodbegleiter weist dies weit von sich, so sei vielmehr der übliche Ablauf. Fritz S. ist zwar irritiert, will den Kontakt aber doch nicht beenden. Denn es ist die einzige Option, die seine Frau und er zu dem Zeitpunkt noch sehen. Er lässt sich die Rechnung zuschicken.  

Die Kosten für die Anreise schlagen mit 1,30 Euro pro Kilometer, also mit 1359,80 Euro zu Buche. Die Vorstellung von Fritz S. , dass der Bestatter über ein bundesweites Netzwerk verfügt und dezentrale Hilfe anbietet, stellt sich als Irrtum heraus. Wieder akzeptiert er gezwungenermaßen. Zu den Fahrtkosten kommen das Honorar für die Fahrzeit, das Honorar für die Freitodbegleitung, die Kosten für ein Gutachten und die Übernachtungskosten. Unterm Strich 5254,80 Euro – zu entrichten, noch bevor es zu einer persönlichen Begegnung kommt. Seinen Besuch kündigt der Arzt für den 4. August an. Fritz S. überweist schließlich, damit nichts verzögert wird.

Nach der Selbsttötung kommt die Polizei

Der Arzt macht wie verabredet seinen Besuch bei dem Ehepaar. Am gleichen Tag trifft auch die Vermittlungsrechnung des Bestatters mit der Post in Herrenberg ein: 925 Euro. Das sei die übliche Gebühr, wenn man die AGB akzeptiert habe, erklärt der Arzt. Wieder nennt Fritz S. dies „dubios“, aber er scheut auch jetzt davor zurück, die Zusammenarbeit abzubrechen. Zumal seine Frau ihn anfleht, das Geld doch zu zahlen, um das Ganze nicht noch weiter in die Länge zu ziehen.

Der Arzt sei sachlich, ruhig und überlegt aufgetreten, sagt Fritz S. Zwischen zwei und drei Stunden habe er sich für das Gespräch genommen. Heidemarie S. hatte bereits zuvor in einem Schreiben ihren Sterbewunsch erläutert und handschriftlich erklärt, dass sie körperlich und seelisch nicht mehr die Kraft habe, eine anstehende Operation durchzustehen: „Ich hatte ein schönes Leben. Aber jetzt kann ich nicht mehr. Ich bin lebenssatt, müde und kraftlos“, schrieb sie. Das „lebenssatt“ hatte sie unterstrichen. Es wird der 18. August als Sterbetermin verabredet. „Das waren noch einmal 14 schlimme Tage“, erinnert sich Fritz S. Seine Frau hätte es gerne schneller gehabt.

Barzahlung vor Freitod

Drei Tage vor dem verabredeten Termin bekommt das Ehepaar eine weitere Rechnung über 6090,41 Euro. Vorab darin enthalten ist die Ausstellung des Totenscheines, auch wieder Fahrtkosten, noch einmal ein Honorar für die Freitodbegleitung. Die Rechnung weist auch schon aus, dass der Arzt von seiner Tochter, einer Heilpraktikerin und ebenfalls Freitodbegleiterin, begleitet werden wird. Sie soll als Zeugin fungieren. Fritz S. überweist den geforderten Betrag online und schickt an den Arzt die Nachricht: „Das Geld ist raus“. Den Anteil der Rechnung, der für die Tochter des Arztes bestimmt ist, zahlt Fritz S. am Sterbetag in bar. Vor der Freitodbegleitung.

Der Arzt wickelt Heidemaries Tod routiniert ab, legt den Zugang für das Gift. Den letzten Schritt macht sie alleine. Wie in solchen Fällen eines unnatürlichen Todes erforderlich, ruft der Arzt die Polizei. Alles korrekt. Die Polizeibeamten treten souverän auf. Fritz S. ruft im Anschluss auch noch den örtlichen Bestatter an. Er sagt, er sei fast ein bisschen euphorisch gewesen danach. Es trägt ihn der Gedanke: „Jetzt hat sie ihre Ruhe.“

Notlage ausgenutzt

Doch zum Gefühl, seiner Frau in ihrem sehnlichsten Wunsch beigestanden zu haben, mischt sich bald der Groll, wie sehr beider Notlage ausgenutzt worden ist. Der Gedanke lässt ihn nicht los. Er kontaktiert den Bestatterverband, der sich von diesem Geschäftsgebaren distanziert. Und er schreibt an das Finanzamt mit dem Hinweis, keine der Rechnung habe eine Steuernummer ausgewiesen. Rechtlich scheint alles korrekt abgelaufen zu sein. 12.397,21 Euro hat Fritz S. bezahlt. Fraglich ist allerdings, ob die Höhe des Betrags und der Druck, dem das Ehepaar sich ausgesetzt sah, im Sinne der Karlsruher Richter ist.

Knapp drei Wochen nach ihrem Tod findet Heidemarie S. ihre letzte Ruhe. Im engsten Kreis wird ihre Urne beigesetzt.

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