Immer mehr Flüchtlinge wenden sich an die Härtefallkommission. Die Ehrenamtlichen ächzen unter der Zahl der Anträge. Der größte Teil davon ist aber unzulässig oder unbegründet.

Stuttgart - Die Härtefallkommission in Baden-Württemberg wird von immer mehr Flüchtlingen kontaktiert, die für ihr Bleiberecht in Deutschland kämpfen wollen. In diesem Jahr wurden bis Ende August bereits 443 Härtefallanträge gestellt, wie der Kommissionsvorsitzende Edgar Wais mitteilte. Damit ist der Rekord von 393 Anträgen im Jahr 2015 bereits gebrochen. Wais rechnet damit, dass die Zahl bis Jahresende auf 600 steigt. Die Anträge seien aber zunehmend unzulässig oder unbegründet - im laufenden Jahr traf das auf 86 Prozent der erledigten Anträge zu.

 

Wer schon nach kurzer Aufenthaltsdauer einen Härtefallantrag einreicht, habe wegen fehlender Integration kaum eine Chance auf Hilfe durch die Kommission. „Durch Stellen eines Härtefallantrags wird oft versucht, eine angedrohte Abschiebung zu verzögern, was keinesfalls dem Sinn des Härtefallverfahrens entspricht“, sagte Wais.

Kommission kommt kaum hinterher

Die Zahl der tatsächlichen Härtefälle steigt indes kaum: In bisher 20 Fällen hat die Kommission in diesem Jahr dem Innenministerium empfohlen, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Im gesamten Jahr 2015 hat sie 31 Härtefallersuchen an den Innenminister gestellt.

Die Kommission, die Wais ehrenamtlich führt, hat zehn Mitglieder und kommt mit der Arbeit kaum hinterher. Sie hat im laufenden Jahr rund 260 Fälle erledigt, die aber meist noch aus dem Jahr 2015 stammten. „Wir schieben einen Berg von Anträgen vor uns her“, sagte Wais. Er forderte zur Eindämmung der Antragsflut zum wiederholten Mal, dass nur noch Menschen einen Härtefallantrag stellen dürfen, die mindestens seit rund zwei Jahren in Baden-Württemberg leben. Dafür müsse eine Landesverordnung geändert werden.

Vom Integrationswillen der Menschen, die schon länger in Deutschland leben, hat Wais einen guten Eindruck. „Die Anträge zeigen: Die Menschen bemühen sich ganz beachtlich“, sagte er. Die Kommission holt Stellungnahmen von Arbeitgebern der Antragsteller, Schule und Vereinen ein. In Fällen guter Integration stelle er mit Freude beim Innenminister den Antrag, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, sagte Wais. Das Ministerium folge den Vorschlägen der Kommission in der Regel.