Ein Asylbwerber aus Fellbach hat sein Bett in einem Obdachlosenasyl abgefackelt. Außerdem drohte er, einer Mitarbeiterin des Rathauses die Kehle durchzuschneiden.

Waiblingen/Fellbach - Sogar der Verteidiger räumte am Montag ein, dass sein Mandant eine „missliebige Person“ ist. Denn Ali Akabar (Name geändert) ließ es nicht nur im Amtsgericht Waiblingen an Respekt fehlen, sondern zuvor schon in anderen Lebensbereichen. So hat er zum Beispiel Hausverbot im Rathaus in Fellbach sowie in der Flüchtlingsunterkunft in der Bruckstraße. Und Frauen behandelt der Iraker, der in seinem Heimatland nur vier Jahre die Schule besucht hat, laut Zeugen abschätzig.

 

Im November 2017 eskalierte die Situation: Der geduldete Asylbewerber fackelte sein Bett im Obdachlosenasyl in der Bruckstraße ab, im Fellbacher Rathaus wurde der 39-Jährige sogar gewalttätig. Aus Wut über die Form seiner Unterbringung schlug Akabar eine Mitarbeiterin des Ordnungsamts mit einem zusammengerollten Prospekt. Ein anderes Mal drohte er mit einem Messer in der Hand, dieser Mitarbeiterin die Kehle durchzuschneiden.

Löscheinsatz im Obdachlosenasyl in der Bruckstraße. Foto: Alexander Ernst
Dies alles bündelte in einer Anklage wegen fahrlässiger schwerer Brandstiftung mit einem Sachschaden von 12 000 Euro, Hausfriedensbruch, versuchter Körperverletzung und Störung des öffentlichen Friedens. Dazu kam auch noch der Vorwurf der Bedrohung, denn im Polizeirevier hatte der Angeklagte behauptet, er würde sich eine Waffe beschaffen und dann „passiert was“.

Entspannt zurückgelehnt und mit einem überheblichen Grinsen im Gesicht verfolgte Ali Akabar das Geschehen im Gericht. Vier Monate Untersuchungshaft hatten sein eingeschränktes Weltbild wohl nicht erschüttert. Denn der Angeklagte geht davon aus, dass ihm nach so langer Zeit – er lebt seit 2001 ohne Pass in Deutschland – eine Wohnung zusteht. Dass die Ordnungsamtsmitarbeiterin ihm keine für ihn akzeptable Unterkunft beschaffen konnte, betrachtete er als Kränkung. Deshalb lag der Verdacht nahe, dass er in seinem Zimmer mit Absicht eine brennende Zigarette zurückließ. Doch dafür fehlten vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Amtsrichter Kärcher die Beweise. Die anderen Straftaten hatte der Angeklagte eingeräumt, ohne allerdings nur einen Hauch von Reue zu zeigen. Der Staatsanwalt vermisste jegliche „konkrete Unrechtseinsicht“ und sagte in seinem Plädoyer: „Er glaubt, sich sein Recht notfalls mit Gewalt verschaffen zu können.“ Dafür sprach auch die lange Liste von Vorstrafen, die von Diebstahl bis gefährlicher Körperverletzung reicht.

Der Richter muss aus Mangel an Beweisen von Fahrlässigkeit ausgehen

Die Rechtsvertreter sahen keine Chance, den Angeklagten aus der Haft zu entlassen. Der Staatsanwalt ging von schwerer Brandstiftung aus und plädierte für zwei Jahre und drei Monate Haft. Die Richter hatten zwar Zweifel und vermuteten Unterlassung, mussten mangels Beweisen aber von Fahrlässigkeit ausgehen.

Der Vorsitzende verurteilte den Iraker zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und fünf Monaten ohne Bewährung. Und musste Ali Akabar, der wegen dauernden Maulens schon von seinem Verteidiger heftig gerüffelt worden war, bei der Urteilsbegründung mit einem Saalverweis drohen, damit der 39-Jährige endlich Ruhe gab. Der abschließende Hinweis von Richter Kärcher, der Angeklagte solle nicht immer andere für seine Lebensumstände verantwortlich machen, dürfte jedoch ungehört verhallt sein.