Pro Woche kommen etwa 200 Asylbewerber in den Kreis. Und dann? Die Suche nach Jobs scheitert oft an der Bürokratie: Mindestlohn, Vorrangprüfung, Bearbeitungszeiten. Von den Erfahrungen des Benninger Arbeitskreises Asyl.

Benningen - Brütende Hitze. Die knallbunt lackierten Wohncontainer im Benninger Gewerbegebiet sehen aus wie riesige Legosteine, die in der sengenden Nachmittagssonne glänzen. Ein schwarzer, athletisch wirkender Mann sitzt mit nacktem Oberkörper im Schatten, als eine schwäbische Limousine vorfährt. Ein Mann, weißes Haar, markantes Kinn, getönte Brille, steigt aus. „Hallo Jonathan*, was machst du hier, wieso bist du nicht arbeiten?“, fragt Karlheinz Hassis (71). „Für heute fertig“, sagt der Flüchtling, Mitte 20, aus Westafrika und lächelt.

 

Jonathan und Karlheinz Hassis, Aktivist beim Benninger Arbeitskreis Asyl, wissen: ein Flüchtling, der arbeiten darf, ist privilegiert. Der Ingenieur hat während seiner beruflichen Laufbahn viel an Autos herumgetüftelt. Jetzt hat er eine andere Mission: Er tüftelt mit Papier, sucht nach Wegen, um Asylbewerbern zu Arbeit zu verhelfen. Dabei hat er Geschichten erlebt, die das Zeug haben, im Lehrbuch absurder bürokratischer Winkelzüge zu landen. „Ich komme mir manchmal schlimmer vor, als Don Quijote“, sagt Hassis.

Jobs scheitern am Mindestlohn

Da gibt es zum Beispiel die Geschichte von Omar, ebenfalls aus Westafrika. Voller Stolz, mit einem A-2-Deutschzertifikat in der Tasche, suchte der junge Mann einen Job. Ein Marbacher Metzger bot ihm an, zwei Tage als Praktikant zu arbeiten – unbezahlt, aber mit der Möglichkeit, danach als Hilfsarbeiter anzufangen. Doch die Zentrale Auslandsvermittlung der Arbeitsagentur lehnte ab. Die Behörde mit Sitz in Duisburg ist das bürokratische Nadelöhr, durch das jeder arbeitswillige Flüchtling schlüpfen muss. Ohne ZAV-Genehmigung geht nichts.

Ebenso abgelehnt wurde Omars zweiter Antrag. Er wollte als Hilfsarbeiter bei einem Fliesenleger anheuern. „Der tarifliche Stundenlohn beträgt seit dem 1.1.2015 mindestens 11,15 Euro pro Stunde (Bautarif)“, teilte dieses Mal die Ausländerbehörde im Landratsamt Ludwigsburg mit. Der Mindestlohn als Hindernis für Aushilfsjobs ungelernter Kräfte, die teilweise (noch) kaum Deutsch sprechen? Karlheinz Hassis ist fassungslos. „Da will jemand arbeiten und damit sogar den Sozialstaat entlasten. Und wir sind tatsächlich so doof und verbieten es ihm“, sagt er. „Ohne Arbeit sind die Menschen zum Nichtstun verdammt.“

Hier kommt „Kommissar Karlheinz“

Ein Wohnabteil im Erdgeschoss. Karlheinz Hassis klopft nur kurz an, tritt gleich ein und ruft „Polizei!“. Amin aus Pakistan tritt ihm entgegen und begrüßt ihn mit einem herzlichen „Kommissar Karlheinz!“ Schnell zücken er und seine Mitbewohner ihre neuesten Behördenbriefe. Amins Mitbewohner Faruk entschuldigt sich beinahe, dass er einen Job in Esslingen abgelehnt hat. „Arbeit ist auch nachts. Ich komme dann nicht nach Hause“, sagt er. Karlheinz Hassis sieht es noch realistischer: anderthalb Stunden Fahrt, schlechte ÖPNV-Anbindung, kein Geld fürs VVS-Ticket – jetzt hilft er ihm, einen Antrag für einen Job in einem Hotel in Weilimdorf auszufüllen. „Karlheinz hat 50 Kinder“, sagt Amin.

Erst kürzlich ist der AK Asyl Benningen mit dem Karl-Mommer-Preis der Kreis-SPD ausgezeichnet worden. Weil die Initiative da anfängt, wo die Behördentätigkeit oft aufhört. „Es geht hier hauptsächlich darum, eine Struktur in den Tag zu bekommen“, sagt Karlheinz Hassis. Die Bewohner selbst reden nicht gerne darüber, deuten es aber an: ein Mitbewohner ohne Arbeit und ohne Perspektive genügt, um auch die anderen mit hineinzuziehen in einen Kreislauf aus langen Fernsehnächten, spätem Aufstehen und Däumchendrehen. Keine festen Abläufe, kein Geld, keine Ansprache, keine Mobilität: „Dann wird eben rumgegammelt – es bleibt ja gar nichts anderes übrig“, sagt Hassis.

Der Mindestlohn hat sich für ihn zum roten Tuch entwickelt. Es sei doch logisch, dass ein Metzger oder Fliesenleger einem bis dato Unbekannten, der sich noch nicht bewährt hat, in der Testphase zunächst nicht gleich viel bezahlen wolle wie einem angelernten Arbeiter. Kurze Praktika würden Flüchtlingen aber oft verwehrt.

Praktika: Erst verboten – dann verpflichtend

Hassis spricht von „Behördendummheit“, wenn er zwei widerstreitende Regelungen erläutert. Einerseits sind „Praktika bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Ausbildung“ laut einen Infoblatt der Arbeitsagentur als Ausnahmen vom Mindestlohn vorgesehen – für Flüchtlinge gelte das in der Praxis aber nicht. Andererseits habe das Förderprogramm „Stella“, bei dem Ludwigsburg einer von vier Modelllandkreisen ist, geradezu absurde Folgen. Hier würden 60 Flüchtlinge ausgewählt, die dann Deutsch lernen und in Arbeit vermittelt werden sollen. Die Folge: die Asylbewerber würden verpflichtet, zwei- oder dreiwöchige Praktika zu absolvieren – ohne Lohn übrigens.

Kein Wunder, dass Hassis die Arbeitsagentur nur noch „Arbeitsverhinderungsagentur“ nennt. Er habe schon Fälle erlebt, wo ein Unternehmen unbedingt einen speziellen Flüchtling für einen Job haben wollte, bei denen aber die ZAV eine Genehmigung verwehrt habe – angeblich wegen der „Vorrangprüfung“, also weil es einen Deutschen oder EU-Ausländer gibt, der diesen Job auch haben wolle. Er habe noch nie gehört, dass eine solche Prüfung wirklich stattgefunden habe, sagt Karlheinz Hassis.

Behörden wissen nichts von Schwierigkeiten

Bei den zuständigen Behörden weiß man von solchen Schwierigkeiten nichts. Die Vorrangprüfung werde stets vom regionalen Arbeitgeberservice übernommen, teilt Edmund Ludigs von der Arbeitsagentur-Zentrale mit. Mittels einer Datenbankrecherche sei zu ermitteln, ob es andere, bevorrechtigte Arbeitnehmer gebe. Dabei sei die Agentur „immer im Kontakt mit dem jeweiligen Arbeitgeber“. Lediglich 25 bis 28 Prozent der Anträge auf Arbeit würden abgelehnt, schätzt Ludigs – meist, weil „nicht die gleiche Entlohnung vorgesehen“ gewesen sei wie bei inländischen Bewerbern. Und der Mindestlohn?

Die Beschäftigung von Flüchtlingen solle „nicht dadurch besonders attraktiv werden, dass man sie besonders niedrig entlohnt“, so Christian Westhoff, Sprecher des Bundesarbeitsministeriums. Es gebe „keinerlei Hinweise“, dass der Mindestlohn Probleme bereite. Die Ausnahmen seien „bewusst sehr restriktiv gehalten“.

Von langen Bearbeitungszeiten weiß weder die ZAV noch die Ausländerbehörde im Landratsamt zu berichten. Beide betonen, dass Anträge, wenn sie länger als zwei Wochen unbeantwortet bleiben, als genehmigt gelten. Im Falle einer Kontrolle helfe das ihm und dem betroffenen Flüchtling wenig, kontert Karlheinz Hassis – denn in solchen Fällen liege schlicht keine Genehmigung vor.

*Namen aller Flüchtlinge geändert