Die Asylverfahren für Maghreb-Länder sollen verkürzt werden. Dabei spielt Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann eine wichtige Rolle.

Korrespondenten: Knut Krohn (kkr)

Stuttgart - Die Landesregierung in Stuttgart lässt keine Zweifel aufkommen. „Im Koalitionsvertrag ist alles festgehalten“, sagt Baden-Württembergs Regierungssprecher Rudi Hoogvliet und zitiert die Textpassage: „Die im Bundesrat anstehende Entscheidung über die Erweiterung des Kreises der sicheren Herkunftsstaaten um die Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko werden wir unterstützen, falls die entsprechenden hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.“

 

Asylverfahren für bestimmte Länder beschleunigen

Hintergrund ist eine umstrittene Entscheidung der Bundesregierung, die Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklären will. Das Kabinett in Berlin verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf, der allerdings bei Grünen und Linken zum Teil auf Widerstand stößt. Ziel der Regierung ist es, die Asylverfahren von Menschen aus diesen Ländern zu beschleunigen. Außerdem kann, wer aus einem dieser so etikettierten Staaten stammt, leichter abgeschoben werden.

Es ist der zweite Anlauf, den Kreis der sicheren Herkunftsländer um die Maghreb-Staaten zu erweitern. 2017 war der Versuch im Bundesrat am Widerstand von Landesregierungen mit Beteiligung von Grünen und Linken gescheitert. Schon damals war Baden-Württemberg ausgeschert und hatte seine Zustimmung signalisiert, wofür Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in den eigenen Reihen schwer kritisiert wurde.

Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das sich festlegen will

Auch dieses Mal wird die Abstimmung im Bundesrat voraussichtlich überaus knapp werden, denn die Befürworter einer Verschärfung der Abschiebepraxis haben nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen. Entscheidend wird sein, wie die neun Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung abstimmen. Von diesen müssten mindestens zwei oder drei Länder für die neue Praxis abstimmen. Außer Baden-Württemberg will sich im Moment allerdings keine Regierung definitiv festlegen.

Im Koalitionsvertrag nicht eindeutig festgelegt

Ein Sprecher der Regierung in Schleswig-Holstein macht darauf aufmerksam, dass im Koalitionsvertrag ausdrücklich steht, dass die Landesregierung in der Frage der sicheren Herkunftsstaaten nicht einig sei. Die Sprecher in Hessen und Rheinland-Pfalz erklären, dass es wahrscheinlich ist, dass sich ihre Bundesländer bei der Abstimmung im Bundesrat enthalten. Einen Schritt weiter geht Rot-Rot-Grün in Berlin: Die Regierung stimme dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ im Bundesrat wohl nicht zu, heißt es dort. Sowohl Linke als auch Grüne unterstreichen, dass sie das Vorhaben ablehnen. Offensichtlich ist dabei, dass die Bundesländer nicht das Risiko eingehen wollen, mit einem Streit über dieses Thema eine Regierungskrise zu provozieren.

Minderheiten werden in Maghreb-Staaten noch immer verfolgt

Dennoch wird sehr emotional darüber diskutiert. So empört sich der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck: „Noch immer gilt, dass in den Maghreb-Staaten Journalisten, Minderheiten und Homosexuelle nicht sicher sind vor Verfolgung und Haft.“ Er verweist auch auf Berichte über Folter und unfaire Gerichtsverfahren. „Daher sehe ich nicht, dass diese Staaten sicher sind“, sagt Habeck. Seine Parteikollegin Claudia Roth nennt den Beschluss einen grundlegenden „Angriff auf das Recht auf Asyl“. „Die stetige Relativierung geltenden Rechts durch die Bundesregierung ist zutiefst besorgniserregend“, so Roth weiter.

Die Bundesregierung begründet ihren Schritt damit, dass Asylverfahren für Bürger der vier Staaten fast immer mit einer Ablehnung enden. Im vergangenen Jahr erhielt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt rund 8700 Asylanträge von Menschen aus den drei nordafrikanischen Ländern sowie aus Georgien. Die Anerkennungsquote für Georgien lag 2017 bei 0,6 Prozent, für Algerien bei 2,0 Prozent, für Marokko bei 4,1 Prozent und für Tunesien bei 2,7 Prozent.

Innenministerium erhofft sich Signalwirkung

Das Bundesinnenministerium erhofft sich von der Einstufung der vier Länder als sichere Herkunftsstaaten eine „Signalwirkung“, wodurch „mit einem deutlichen Rückgang der Zugangszahlen aus diesen Staaten zu rechnen“ sei. Auf der Liste sicherer Staaten stehen bislang sechs Balkanländer sowie Ghana und Senegal. Das Ministerium sieht auch keine Aushöhlung des Asylrechts gegeben. Ein Sprecher versicherte, dass die Aufnahme der vier Länder auf die Liste nicht bedeute, dass Asylanträge von Bürgern dieser Länder nicht mehr individuell geprüft würden. Auch werde weiterhin in den Asylverfahren eine persönliche Anhörung durchgeführt, in der jeder Antragsteller seine Situation im Herkunftsstaat schildern könne.

Asylbewerber und Geduldete aus den vier Ländern, die aktuell mit Zustimmung der Ausländerbehörde eine qualifizierte Berufsausbildung aufgenommen haben oder einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen haben, sollen bleiben können. Das gilt auch für Angehörige dieser Staaten, die einer Beschäftigung nachgehen.