Bayern und Sachsen wollen prüfen lassen, ob es im Bürgerkriegsland sichere Regionen gibt, in denen Ausreisepflichtige zurückgebracht werden können. Die SPD ist empört, der Bundesinnenminister skeptisch.

Berlin - Genau 4606 syrische Staatsbürger sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums ausreisepflichtig. Sie können aber nicht abgeschoben werden. In Syrien tobt ein Bürgerkrieg, der noch längst nicht befriedet ist. Deswegen gilt für Syrien ein Abschiebestopp. Der ist zwar im September 2017 offiziell ausgelaufen, in der Praxis halten die Bundesländer, die für die Abschiebungen zuständig sind, aber daran fest.

 

Allerdings nur bis auf weiteres. In der kommenden Woche findet in Leipzig die nächste Tagung der Innenministerkonferenz statt. Dort hat Sachsen gerade den Vorsitz. Gemeinsam mit Bayern legt Sachsen der Konferenz einen Antrag vor, die Sicherheitslage in dem Bürgerkriegsland neu zu bewerten. In einem zweiten, gesonderten Antrag verlangt Sachsen, den Abschiebestopp für Syrien nur bis Ende Juni 2018, also für ein halbes Jahr zu verlängern. Ziel müsse sein, „Gefährder und Personen, die schwere Straftaten begangen haben, zurückzuführen“, sagt der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU). Dazu brauche man die neue Bewertung der Sicherheitslage. Sachsen hält es offenbar für möglich, dass diese Neubewertung – ähnlich wie im Fall Afghanistan – dazu führen könnte, einige syrische Regionen als sicher auszuweisen.

Unmissverständliche Ablehnung bei der SPD

In Berlin wird der Vorstoß der beiden unionsgeführten Länder recht kritisch gesehen. Die SPD reagiert scharf ablehnend. Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, nannte den Vorstoß „angesichts der derzeitigen Sicherheitslage in Syrien absurd“. Im Land gebe „eine immense Binnenflucht-Bewegung“ und auch nach dem Zurückdrängen des IS seien „in weiten Teilen des Landes diverse islamistische Terrormilizen unterwegs“. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) nannte die Forderung „zynisch angesichts der nach wie vor aussichtslosen Lage im zerstörten Syrien“.

Auch die Grünen sehen das so. Andreas Schwarz, Chef der Grünen-Landtagsfraktion, sagte unserer Zeitung: „Abschiebungen nach Syrien sind vollkommen ausgeschlossen. In ein Land, in dem Bürgerkrieg herrscht, darf man nicht abschieben.“ Er erinnert auch daran, dass in den vergangenen sechs Jahren in Syrien 400 000 Menschen getötet worden seien.

Aber auch im CDU-geführten Bundesinnenministerium und in der Unionsfraktion im Bundestag ist man zurückhaltend. Ein Sprecher von Bundesinnenminister Thomas de Maizière betonte, dass sich an der Haltung des Ministers nichts geändert habe, wonach derzeit nicht nach Syrien abgeschoben werden könne. Es gehe nun lediglich darum, eine neue Lagebewertung anzustoßen. Die Innenministerkonferenz werde nur darüber diskutieren, ob der Abschiebestopp für ein halbes oder gleich ein ganzes Jahr verlängert werden soll.

Neue Lagebewertung braucht Zeit

Tatsächlich ist mit einer neuen Lagebewertung aber kurzfristig keineswegs zu rechnen. Das machte gestern eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes, das für diese Sicherheitsanalyse zuständig ist, deutlich. Es gebe „kein konkretes Datum für eine neue Bewertung der Sicherheitslage“. Der letzte Lagebericht stammt vom September 2010, vor dem Ausbruch des syrischen Konflikts. Eine Neubewertung sei schwierig, weil dazu vor allem die Expertise der dortigen deutschen Botschaft mit einfließen sollte. Die ist aber derzeit geschlossen. Das Auswärtige Amt sehe den Konflikt jedenfalls als „noch nicht ausgestanden“ an, sagte die Sprecherin. „Es ist noch ein weiter Weg zum Frieden.“

Grundlegender Wandel der Situation „nicht erkennbar“

Auch in der Unionsfraktion stößt die Initiative aus Sachsen und Bayern durchaus nicht überall auf Begeisterung. Der Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth stellte bündig fest: „Bevor Abschiebungen möglich würden, müsste sich die Situation im Land erst nachhaltig und dauerhaft wandeln. Es ist derzeit nicht absehbar, wann dies der Fall sein könnte.“ Rückführungen nach Syrien seien „derzeit ausgeschlossen“. Innenpolitiker Armin Schuster findet den Vorstoß dagegen gut. „Sollte es Abschiebemöglichkeiten in sichere Regionen Syriens geben, geht es um ausreisepflichtige, straffällige Asylbewerber und ausreisepflichtige Gefährder aus Syrien.“ Für beide Fallgruppen begrüße er den Antrag, sagte Schuster unserer Zeitung.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl ist hingegen skeptisch: „Die Lage in Syrien ist unbestreitbar mehr als schwierig. Deshalb finden dorthin jetzt selbstverständlich keine Rückführungen statt – auch wenn es aktuell keinen formellen Abschiebestopp gibt. Ich finde es einen guten Schritt, wenn dieser Beschluss jetzt formal gefasst wird“, sagte er. Man werde jetzt bei der Innenministerkonferenz in der kommenden Woche beraten, welche Dauer der richtige Weg ist „und ob wir die Bundesregierung um eine Neubewertung der Sicherheitslage bitten“. Im Übrigen gebe es noch nicht einmal faktisch die Möglichkeit der Rückführung, weil es keine Flugverbindungen nach Syrien gebe.