Die meisten Flüchtlinge klagen auf eigene Rechnung. Trotzdem gibt das Land so viel Geld wie noch nie für Prozesskostenhilfe aus.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Stuttgart - Fast 80 Prozent der im vergangenen Jahr von baden-württembergischen Verwaltungsgerichten bewilligten Prozesskostenhilfen entfielen auf Asylverfahren. Das geht aus einer internen Statistik des Justizministeriums hervor, die unserer Zeitung vorliegt. Demnach zahlten die Gerichte im Jahr 2018 insgesamt 558 000 Euro aus. 443 000 Euro betrafen Asylverfahren. Bereits ein Jahr zuvor waren die Ausgaben für die Prozesskostenhilfe von 278 000 Euro auf 490 000 Euro stark gestiegen. Auch dies ging vor allem auf das Konto von Asylverfahren. Bis 2016 hatte ihr Anteil an der bewilligten Prozesskostenhilfe unter 50 Prozent gelegen.

 

„Die Flüchtlingskrise stellt die Verwaltungsgerichte vor große Herausforderungen. Mit dem sprunghaften Anstieg der Asylverfahren sind die Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe stark gewachsen“, erklärte der Justizminister Guido Wolf (CDU). Auch das seien letztlich Folgekosten der Flüchtlingskrise.

Manche stottern monatlich 20 Euro ab

Im Asylrecht werden grundsätzlich keine Gerichtskosten in Rechnung gestellt, eine Regelung, die auch bei Klagen zur Ausbildungsförderung oder zur Jugendhilfe gilt. Allerdings müssen Flüchtlinge, die gegen einen Bescheid des Bundesamts für Migration (Bamf) vor Gericht ziehen, ihre Anwaltskosten selbst tragen. Allein für die Abfassung einer Klageschrift fallen nach der Gebührenordnung knapp 500 Euro an. Viele ließen sich aber auch schon bei ihren Anträgen an das Bamf anwaltlich beraten, was Kosten in ähnlicher Höhe verursache, die in jedem Fall selbst getragen werden müssten. „Wir haben Mandanten, die über Jahre hinweg 20 oder 50 Euro pro Monat abstottern“, sagte eine erfahrene Flüchtlingsanwältin. Manchmal sprängen auch Unterstützerkreise ein. Doch dies beschränke sich auf wenige prominente Fälle.

Bei gewonnenen Prozessen muss das Bamf am Ende für die Anwaltskosten aufkommen. Bei einer Niederlage und einer folgenden Abschiebung droht den Anwälten hingegen, dass sie ihre Gebühren nicht mehr eintreiben können. Dieses Risiko kann die Prozesskostenhilfe beseitigen. Sie wird jedoch nur dann gewährt, wenn der Kläger seinen Anwalt nicht aus eigenen Mitteln bezahlen kann und seine Klage eine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

Nur jeder zweite Antrag wird gebilligt

Etwa jeder zweite Antrag von Flüchtlingen auf Prozesskostenhilfe werde gebilligt, sagte ein Sprecher des Stuttgarter Justizministeriums. Dennoch betreibt die überwiegende Mehrzahl der Flüchtlinge ihre Verfahren auf eigene Rechnung, wie Zahlen des Verwaltungsgerichts Stuttgart belegen. Demnach seien dort 2018 in 8,8 Prozent der Verfahren die Prozesskosten übernommen worden. Der Anteil der Ablehnungen betrug 7,5 Prozent. Es bleiben mehr als 80 Prozent, in denen erst gar kein Antrag gestellt wurde.

Grundsätzlich sind die Chancen, mit einer Klage gegen das Bamf erfolgreich zu sein, zuletzt gesunken. Waren 2017 noch 22 Prozent der Bamf-Bescheide von den Gerichten aufgehoben worden, sank die Quote im abgelaufenen Jahr auf 17 Prozent. In 37,8 Prozent der Fälle wurden die Entscheidungen der Behörde bestätigt. Der Rest entfiel auf „sonstige Erledigungen“. Darunter fallen Klagen, die zurückgezogen oder obsolet wurden, etwa weil die Schutzsuchenden in ihr Herkunftsland ausreisten.

Allerdings ziehen auch einheimische Kläger, beispielsweise bei Bausachen, vor den Verwaltungsgerichten meist den Kürzeren. So liegt die Erfolgsquote im Schnitt unter 20 Prozent. Rechnet man auch hier die Fälle dazu, die sich ohne Entscheidung erledigten, sinkt die Quote auf fünf Prozent.