Verstärkung für die Verwaltungsgerichte ist dringend geboten. Der Justizminister sollte aber genau schauen, von wo er Richter und Staatsanwälte für Asylverfahren abzieht, kommentiert StZ-Autor Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Auf den ersten Blick ist es eine beeindruckende Zunahme: Seit die Welle der Asylverfahren anrollte, wurde die Zahl der Richter an den Verwaltungsgerichten im Land glatt verdoppelt. Davon können andere Bereiche der Justiz nur träumen. Noch beeindruckender ist ein weiterer Wert: Etwa im gleichen Zeitraum hat sich die Zahl der offenen Asylverfahren mehr als verzehnfacht.

 

Diese Relation zeigt, wie dringend Verstärkung benötigt wird und wie viel es für neue Richter zu tun gibt. Unterstrichen wird die Dramatik durch den Aufruf des Justizministeriums an Richter aus anderen Gerichtszweigen und Staatsanwälte, sich befristet an Verwaltungsgerichte abordnen zu lassen.

Auch anderswo Engpässe in der Justiz

Handeln tut not, keine Frage. Wer in Deutschland bleiben darf und wer wieder gehen muss, muss schnell entschieden werden. Das liegt im Interesse von Asylbewerbern und Bürgern gleichermaßen. Die Verwaltungsgerichte dürfen nicht dauerhaft zum Nadelöhr werden. Zudem wäre es der Akzeptanz des Asylrechts abträglich, wenn sich andere Verfahren dadurch verzögerten.

Auch anderswo aber gibt es in der Justiz Engpässe, etwa am Landgericht Stuttgart, wo jüngst zwei Tatverdächtige wegen überlanger Verfahren freikamen. Wo erfahrene Richter zeitweise abgezogen und durch junge Proberichter ersetzt werden, will daher gut bedacht sein.