Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) hält wenig von einem „Spurwechsel“ abgelehnter Asylbewerber hin zu einer Aufenthaltserlaubnis. Er verweist auf den bestehenden Koalitionsvertrag, der entsprechende Regelungen biete.

Stuttgart - Einen so genannten „Spurwechsel“ von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis hat jüngst Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) vorgeschlagen. So soll gut integrierten Asylbewerbern ein Weg auf den deutschen Arbeitsmarkt eröffnet werden. Günthers Parteikollege, Innenminister Thomas Strobl, ist skeptisch: „Das ist eine schwierige Balance, die man finden muss. Eine Ausreisepflicht, die in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt wurde, ist grundsätzlich durchzusetzen – ansonsten macht sich der Rechtsstaat unglaubwürdig.“ Andererseits sehe er die „berechtigten“ Interessen der Unternehmen, verweist aber auf den Koalitionsvertrag im Bund: „Damit sind wir auf einem guten Weg.“

 

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass langjährigen Geduldeten sowie jugendlichen oder heranwachsenden geduldeten Ausländern, die gut integriert sind, unter bestimmten Voraussetzungen die Aufenthaltserlaubnis erteilt werde. „Damit wollen wir auch Klarheit für die Betroffenen hinsichtlich ihrer Zukunft in Deutschland schaffen“, heißt es dort. In Baden-Württemberg sind laut Innenministerium im Ausländerzentralregister zum Stichtag 30. Juni 2018 rund 1800 Personen gelistet, die einen Aufenthaltstitel auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes bekommen haben. Erteilt worden seien sie aus persönlichen oder humanitären Gründen oder wegen außergewöhnlicher Härte, darunter auch gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende sowie Personen, die sich „nachhaltig“ integriert hätten.

In Stuttgart soll ein chinesisches Geschwisterpaar abgeschoben werden

In Stuttgart kämpft zurzeit ein ehemaliger Verwaltungsrichter und Rechtsanwalt um einen Aufenthaltstitel für ein chinesisches Geschwisterpaar, das die Abschiebung fürchtet. Beide sind in Deutschland geboren und haben Realschulabschluss und Abitur, seien aber wegen des vor 25 Jahren gescheiterten Asylverfahrens ihrer Mutter nur geduldet in Deutschland, seit dem Schulabgang zeitweise mit einem Arbeitsverbot belegt und durften Stuttgart zeitweise nicht verlassen. Die Behörden versichern, ein Ausweisungsverfahren sei nicht anhängig. Der Anwalt, ein CDU-Mitglied, Stadtrat in Waiblingen und Kreistagsmitglied Rems-Murr, will notfalls die Härtefallkommission des Landes anrufen.