Die drei Stromkonzerne RWE, Eon und Vattenfall wollen auf Entschädigung für den Atomausstieg klagen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden. Doch das Votum könnte unnötig werden.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Karlsruhe - Die meisten Energieversorgungsunternehmen geben sich seit einiger Zeit viel Mühe in ihrer Außendarstellung. Millionen werden investiert, um sich als grüne Giganten zu präsentieren, als Windkraftliebhaber und Spezialisten für die Nutzung von Wasserkraft. Der Eon-Vorstandsvorsitzende Johannes Teyssen passt perfekt in dieses Bild, als er am Dienstag vor das Bundesverfassungsgericht tritt. „Die Energiewende ist unser Anliegen“, sagt der Manager. Er baue seinen Konzern gerade in diesem Sinne um, und man habe schon mehr als zehn Milliarden Euro in erneuerbare Energien investiert. Sein RWE-Kollege Matthias Hartung sieht das ähnlich, wenn er erklärt, dass es in dem Verfahren nicht um die Energiewende gehe, die der Gesetzgeber natürlich herbeiführen durfte, sondern allein um das „Wie“, um die Unzulänglichkeiten der beschlossenen Regelungen.

 

Es ist dann die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD), die daran erinnert, mit was für Argumenten sich die Vertreter der Energieversorger an die Kernkraft geklammert hatten, damals, als die Abschaltdiskussion der Meiler auf dem Höhepunkt war. Von explodierenden Strompreisen sei da die Rede gewesen, von gigantischen Stromimporten und Klimazielen, die ohne Atomkraft klar verfehlt würden. Im Nachhinein wisse man: Nichts von dem sei eingetreten, so die Ministerin.

Längste Debatte der deutschen Nachkriegsgeschichte

Kaum ein Thema hat die gesellschaftliche Debatte in den vergangenen Jahrzehnten so sehr geprägt wie die Frage nach dem friedlichen Umgang mit der Kernenergie. Das erklärt, dass auch vor dem Bundesverfassungsgericht immer wieder die spitzen Pfeile der politischen Diskussion abgefeuert werden. Der überaus anspruchsvolle Prozess, für dessen mündliche Verhandlung der Erste Senat gleich zwei Verhandlungstage angesetzt hat, besitzt aber jede Menge juristische Fallstricke – und steht doch auch wieder unter einem großen, politischem Vorbehalt.

In Karlsruhe klagen drei der vier großen Kernkraftgesellschaften in Deutschland – RWE, Eon und Vattenfall – gegen das Ausstiegsgesetz aus dem Jahr 2011. Das war sehr rasch nach der Katastrophe und unter dem Eindruck von Fukushima erlassen worden. Um den damit verbundenen Ärger der Kraftwerksbetreiber zu verstehen, braucht es einen Blick auf die Windungen des Gesetzgebers vor den Ereignissen von Fukushima. 2002 hatten sich die rot-grüne Bundesregierung und die Energieversorger auf einen freiwilligen Ausstieg aus der Kernenergie verständigt. Darin wurde eine Laufzeit pro Meiler von 32 Jahren ab Betriebsbeginn geregelt, aber keine festen Abschalttermine. 2010 änderte die schwarz-gelbe Bundesregierung die Abmachung. Die Laufzeiten wurden um zwölf Jahre verlängert. Ein halbes Jahr danach kam es dann zur Katastrophe in Fukushima.

Sicherheit in Deutschland sei trotz Fukushima gegeben

Das Gesetzgebungsverfahren sei sachlich, rechtlich und inhaltlich falsch gewesen, sagt der ehemalige Verteidigungsminister und heutige Eon-Anwalt Rupert Scholz. Die Verknüpfung des Gesetzes mit den Ereignissen von Fukushima lehnen die Energieversorger rundweg ab. Ihrer Ansicht nach hat sich in Japan eben kein atomkraftspezifisches Risiko verwirklicht. Ein Tsunami sei dort absehbar gewesen, es hätten auch dementsprechende Sicherheitsrichtlinien bestanden – nur seien diese eben grob verletzt worden. In Deutschland habe sich durch die Ereignisse in Fernost nichts an der Sicherheitslage geändert, lediglich an deren Wahrnehmung. Die Kraftwerksbetreiber sehen sich durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss in ihrem Berufsfreiheitsrecht betroffen – und zudem enteignet. Im Klartext: sie wollen eine Entschädigung.

Ganz so einfach ist es freilich nicht. Bevor eine Enteignung geprüft werden kann, gilt es andere Fragen zu beantworten. Welches Eigentum haben die Energieversorger verloren? Ist es das Entfallen der Betriebsgenehmigung, die Kürzung der Stromkontingente oder das Nutzloswerden der Kraftwerke allgemein? Und wenn einer dieser Punkte zutreffen sollte: war es wirklich eine entschädigungspflichtige Enteignung oder doch eine entschädigungslose Ausgestaltung des Eigentumsrechts?

Die EnBW darf als staatliches Unternehmen nicht mitklagen

Das ist ein Knackpunkt der Verhandlung, aber bei weitem nicht der einzige. Sehr intensiv diskutieren die Richter am Dienstag auch darüber, in wieweit der schwedische Konzern Vattenfall überhaupt dazu berechtigt ist, Grundrechtsverletzungen geltend zu machen. Die EnBW, die zu nahezu 100 Prozent dem deutschen Staat gehört, kann das unzweifelhaft nicht.

Von der Richterbank kommen Verweise auf mögliche Schiedsgerichtsverfahren, die das schwedische Staatsunternehmen betreiben könne und Hinweise auf andere, zwischenstaatliche Lösungsmöglichkeiten für einen Konflikt und die spitze Frage, ob denn nach Ansicht von Vattenfall auch ein Unternehmen wie Gazprom dazu berechtigt wäre, Grundrechtsverletzungen geltend zu machen. Der Eon-Chef springt Vattenfall bei: Eon sei in Schweden enteignet und entschädigt worden, so Johannes Teyssen. Das dürfe nun nicht anders sein.

Ein Schadenersatz von 22 Milliarden Euro steht im Raum

Karlsruhe wird nicht darüber befinden, wie viel Schadensersatz den Energieversorgern zusteht, sondern darüber, ob diese überhaupt einen Schaden einklagen dürfen. Ist dies der Fall, dann wird es allerdings heftig. Ein Betrag von 22 Milliarden Euro schwirrt durch den Raum. „Lassen Sie uns das Kapitel Kernenergie mit Anstand beenden“, sagt Eon-Chef Johannes Teyssen.

Es besteht allerdings durchaus ein gewisses Restrisiko, dass die Verfassungsrichter tausende von Aktenseiten vergebens gelesen haben. Das Verfahren ist nur Teil eines noch größeren Gesamtgefüges. In der so genannten Atomkommission basteln Politik und Energieversorger hinter verschlossenen Türen gerade an einem Jahrhundertplan. Der soll die Kosten für den Ausstieg fair zwischen Betreibern und Staat aufteilen. Wenn dies glückt, dann würden die Verfassungsbeschwerden wohl zurückgenommen werden. Zunächst aber wird am Mittwoch weiter verhandelt.