Die Energiekonzerne kämpfen um das Recht, Schadenersatz zu fordern. Um die komplexe Rechtsmaterie zu veranschaulichen, erklären sie den Atomausstieg mit Äpfeln in Körben.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Karlsruhe - Wenig ist so kniffelig wie der Versuch, komplizierte Sachverhalte einfach darzustellen. Reinhard Gaier, Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes, hat es am Mittwoch versucht. Die Energieversorger Eon, RWE und Vattenfall streiten in Karlsruhe gerade um das Recht, vor deutschen Gerichten auf Entschädig klagen zu dürfen, weil sie beim Ausstieg aus der Kernenergie viel Geld verloren haben. Der im Jahre 2002 gemeinsam von Energieversorgern und Bundesregierung geschlossene Ausstiegskompromiss, die Verlängerung der Laufzeiten 2010 und der neuerliche Schwenk nach der Katastrophe von Fukushima stehen dabei im Mittelpunkt der Betrachtung.

 

Inmitten der Diskussion über Reststrommengen, Laufzeitbegrenzungen und Jahresreferenzmengen kommt Reinhard Gaier also mit einer lebensnahen Betrachtung daher: Die Atomkonzerne hätten mit dem Atomgesetz 1959 ein Gefäß mit Wasser bekommen, das durften sie nach belieben füllen und leeren. 2002 habe man gesagt, leert das Gefäß, aber lasst euch ruhig Zeit. 2014 hieß es dann: leert es, schnell, bis 2022, so der Richter. Im Publikum gab es da bewundernswertes Kopfnicken. Auf Seiten der beschwerdeführenden Atomindustrie Widerspruch. Dieser Widerspruch wird nicht geringer, wenn die Vertreter der Bundesregierung ihre Sicht der Dinge erklären. Die 13. Novelle zum Atomgesetz, die den Atomausstieg im Jahre 2011 besiegelt, ist für den Bund kein Eingriff in Eigentum, welcher Entschädigung nach sich zieht.

Die Energieversorger kontern den Wasser-Vergleich mit Äpfeln

Über die Abgrenzung, wann eine entschädigungspflichtige Enteignung vorliegt oder nur eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums, welche ohne Entschädigung hinzunehmen ist, sind zahlreiche Bücher geschrieben, Aufsätze veröffentlicht und Urteile gesprochen worden. Nicht immer sei dabei in Karlsruhe jedes Detail stringent durchdekliniert worden, gab auch der Berichterstatter in dem aktuellen Verfahren, Michael Eichberger, zu. Und schon jetzt ist klar, dass das Urteil genau in diesem Bereich besonders genau ziselieren muss. Handelt es sich bei der 13. Atomnovelle wirklich um eine Maßnahme der Risikovorsorge, wie von Baden-Württemberg vorgetragen? Oder wird ein komplettes Rechtsgebiet liquidiert, nämlich die friedliche Nutzung der Kernenergie, so die Versorgungsunternehmen?

Benedikt Wolfers, der Prozessbevollmächtigte des Energieriesens RWE, widerspricht dem auf der Richterbank angestellten Wasser-Vergleich. Er bemüht Apfelkörbchen verschiedener Größe, um das Problem zu fassen. 1959 habe man 100 Äpfel in den Korb gelegt, die 2002 auf verschiedene Körbe aufgeteilt und dann 2011 die Körbe drastisch kleiner gemacht. Die Reststrommenge, die den Betreibern nach dem Gesetz im Jahr 2011 noch zugebilligt wird, sei von diesen nicht zu verarbeiten. Weder in den eigenen Kraftwerken noch in konzernfremden, auf die die Mengen übertragen werden dürfen.

Die Atomindustrie steht in Karlsruhe nicht auf verlorenem Posten

Die Schuld dafür sieht Wolfers in groben Rechenfehlern der Bundesregierung. Die Anforderungen einer sachgerechten Prognose seien bei den Beispielrechnungen grob missachtet worden, unter dem Strich blieben den Kraftwerksbetreibern um die 40 Terrawattstunden, die in keinem deutschen Kraftwerk bis 2022 verarbeitet werden könnten. Dann aber muss der letzte Meiler vom Netz. Die genannte Menge entspreche einem Umsatzerlös von rund zwei Milliarden Euro, ließ sich der Anwalt auf entsprechende Nachfragen von der Richterbank entlocken. Als „Argument mit Charme, aber an dieser Stelle wohl nicht stichhaltig“ bezeichnete der Senatsvorsitzende Ferdinand Kirchhof den Vortrag der Atomindustrie, dem Gesetzgeber sei gar nicht bewusst gewesen, so sehr in das Eigentumsrecht einzugreifen, als er die frühen Abschalttermine festgelegt hat.

Aus dieser richterlichen Schärfe zu folgern, die Atomindustrie stünde mit ihrem Vorhaben in Karlsruhe auf verlorenem Posten, ist allerdings nicht statthaft. Kritisch beäugt wurde auch die Regierungsseite. Es sei ja nicht belanglos, dass die Atomindustrie erst aktiv dazu ermuntert wurde, die Kernkraftwerke weiter zu betreiben um kurz darauf die „jähe Entscheidung“ zu verkünden, dass nun Schluss sei, so Kirchhof.

Ein Stichwort für Eon-Geschäftsführer Erwin Fischer. Der spricht von Vertrauensschutz und vergeblichen Investitionen, erklärt, dass in jedes Kraftwerk noch einmal so viel investiert wurde wie schon der Bau gekostet hat. Der Bund argumentiert auch hier dagegen. Ein Urteil wird frühestens in einigen Monaten erwartet.