Laut dem Europäischen Gerichtshof hat Belgien mit der Verlängerung der Laufzeiten für zwei Atomreaktoren gegen EU-Recht verstoßen. Ob die Atomkraftwerke nun abgeschaltet werden müssen, ist unklar.

Luxemburg - Belgien hat mit der Verlängerung der Laufzeiten für zwei umstrittene Atomreaktoren gegen EU-Recht verstoßen. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag entschied, hätte die entsprechende Genehmigung für die Meiler Doel 1 und Doel 2 bei Antwerpen nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen erteilt werden dürfen. Sie gestattet es, die Reaktoren bis 2025 statt bis 2015 zu betreiben.

 

Ob die bereits mehr als 40 Jahre alten Atomkraftwerke nun abgeschaltet werden müssen, bleibt allerdings zunächst unklar. Die Richter in Luxemburg entschieden nämlich, dass die Genehmigung im Fall „einer schwerwiegenden und tatsächlichen Gefahr einer Unterbrechung der Stromversorgung“ vorübergehend aufrechterhalten werden kann. Gleichzeitig könnten dann nachträglich die Auswirkungen auf die Umwelt untersucht werden.

Das Gericht wies allerdings darauf hin, dass wegen der unmittelbaren Nähe des Kraftwerks zu den Niederlanden auch ein grenzüberschreitendes Prüfungsverfahren notwendig sei. Zur niederländischen Grenze sind es von den Reaktoren weniger als fünf Kilometer.

Kraftwerk Tihange häufig in der Kritik

Belgien hat insgesamt sieben Atomreaktoren an zwei Standorten. Von Doel im Norden des Landes sind es rund 120 Kilometer zur Grenze von Nordrhein-Westfalen, vom zweiten Standort Tihange sind es sogar weniger als 60 Kilometer. Vor allem das Kraftwerk Tihange steht immer wieder wegen Schäden und Störungen in der Kritik, vor allem in Deutschland.

Die Entscheidung zur Laufzeitverlängerung war von Belgien getroffen worden, um Stromengpässe im Winter zu vermeiden. Mit der Genehmigung gehen nach EuGH-Angaben umfangreiche Modernisierungsarbeiten einher, die die Einhaltung der aktuellen Sicherheitsvorschriften gewährleisten sollen. Sie sollen einen Umfang von rund 700 Millionen Euro haben.

Die baugleichen Anlagen Doel 1 und Doel 2 leistenzusammen rund 880Megawatt und gingen 1975 ans Netz.Am Standort gibt es zudem noch den 1982 in Betrieb gegangenen ReaktorDoel3 mit 1006 Megawatt und den 1985 gestarteten ReaktorDoel4 mit 1033 Megawatt Leistung.

Nichtigkeitsklage von Umweltschutzorganisationen

Ausgangspunkt für das Verfahren am EuGH war eine Nichtigkeitsklage von Umweltschutzorganisationen gegen das belgische Gesetz über die Laufzeitverlängerung. Der damit befasste belgische Verfassungsgerichtshof schaltete dann den EuGH ein. Konkret wollte er von den EuGH-Richtern wissen, ob Laufzeitverlängerungen nach EU-Recht Umweltverträglichkeitsprüfungen erfordern.

Grünen-Politiker begrüßten die Entscheidung aus Luxemburg. „Es ist gut, dass der EuGH mit diesem Urteil klarstellt, dass Energieengpässe allein keine Regierung und kein Unternehmen dazu bemächtigen, an den Bürgerinnen und Bürgern sowie den benachbarten Mitgliedstaaten vorbei gefährliche und rückwärtsgewandte Energiepolitik zu betreiben“, kommentierte die deutsche Europaabgeordnete Jutta Paulus.

Die Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl forderte die Bundesregierung auf, eine Initiative für ein europäisches Regelwerk zu ergreifen, „das einen gefährlichen Überalterungsbetrieb von Atomkraftwerken verhindert“. Ohne eine Laufzeiten-Begrenzung werde schon bald der Großteil des europäischen Atomstroms aus anfälligen Uraltreaktoren kommen, kommentierte die Grünen-Politikerin. So sei Frankreich gerade dabei, Fakten zu schaffen und mehr als 20 Atomkraftwerke in den „Überalterungsbetrieb“ zu schicken.