Für die Bedrohung mit Brandsätzen soll ein 35-Jähriger viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Verteidiger plädiert für eine Bewährungsstrafe.

Aspach - Zumindest der Staatsanwalt hält es in dem Prozess gegen einen 35-Jährigen aus Aspach für erwiesen, dass dieser sich des versuchten Totschlags in zwei Fällen, der schweren Brandstiftung, schwerer Körperverletzung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gemacht hat. Im Plädoyer vor der 9. Strafkammer des Landgerichts forderte er jetzt vier Jahre und sechs Monate Haft für den Mann, der seine Lebensgefährtin und einen Bekannten in die gemeinsame Wohnung eingesperrt haben soll, um dann mit einem Feuerzeug und den Worten „hier kommt keiner lebend raus“ Anstalten zu machen, selbst gebaute, mit Spiritus gefüllte Brandsätze zu zünden.

 

Gutachterin bestätigt die Schuldfähigkeit

Am dritten Verhandlungstag hat zunächst die psychiatrische Gutachterin die volle Schuldfähigkeit des Angeklagten konstatiert. Zwar sei er am Tatabend mit 1,9 Promille deutlich alkoholisiert gewesen. Außerdem habe man Spuren vom Marihuana, Kokain und Amphetaminen im Blut festgestellt. Aus seinem Verhalten schließt die Gutachterin allerdings, dass der Konsum harter Drogen wohl erst stattfand, als der Angeklagte sich bei Ankunft der Polizei auf die Terrasse und auf das Dach flüchtete. Alkohol sei er gewöhnt. Klar sei, dass keine krankhafte Persönlichkeitsstörung vorläge und auch keine Schuldunfähigkeit.

Verteidiger plädiert für Bewährungssstrafe

Der Verteidiger hat in seinem Plädoyer der Auffassung des Staatsanwalts widersprochen. Er hält es für nicht erwiesen, dass sein Mandat den auf der Kücheninsel verspritzen Spiritus tatsächlich angezündet hat. Auch in anderen Punkten zweifelt er die Aussage des Opfers an. Wegen Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz hält er – auch angesichts der halbjährigen Untersuchungshaft – eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung für angemessen.