Nach dem Attentat von Würzburg stellt sich die Frage nach der Verbindung des Täters zum IS. Dieser will die Bundesanwaltschaft nun nachgehen. Die Ermittler suchen auch nach möglichen Hintermännern der Tat.

Karlsruhe - Nach dem Axt-Angriff eines 17-jährigen Afghanen in einem Regionalzug bei Würzburg hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Es bestehe der Verdacht, „dass der Attentäter die Tat als Mitglied des sogenannten Islamischen Staats zielgerichtet begangen hat“, teilte die Behörde am Mittwoch in Karlsruhe mit.

 

Der Schritt wird damit begründet, dass sich die Terrororganisation inzwischen zu der Tat bekannt habe. Außerdem habe das IS-Sprachrohr Amak ein Video des Attentäters veröffentlicht.

„Vor diesem Hintergrund ist zu klären, ob weitere bislang unbekannte Tatbeteiligte oder Hintermänner in die Tat eingebunden waren“, heißt es weiter. Die Bundesanwaltschaft ermittle daher wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes „gegen nicht namentlich bekannte Beschuldigte“. Zu weiteren Einzelheiten könnten aufgrund der laufenden Ermittlungen keine Auskünfte erteilt werden. Das bayerische Landeskriminalamt setze seine Ermittlungen fort.

Zwei Opfer weiter in Lebensgefahr

Der Attentäter hat nach bisherigen Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden keinen konkreten Auftrag vom IS erhalten. Es handele sich um einen Einzeltäter, der sich durch die Propaganda des IS „angestachelt“ gefühlt habe, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Der Fall liege vielleicht „im Grenzgebiet zwischen Amoklauf und Terror“. Er sprach sich für mehr Videoüberwachung, mehr Polizei, und besseren Schutz der Polizeibeamten aus.

Der Täter hatte am Montagabend in einem Regionalzug bei Würzburg vier Mitglieder einer Familie aus Hongkong verletzt. Auch eine Fußgängerin, die der Jugendliche auf seiner Flucht angriff, erlitt schwere Verletzungen. Kurze Zeit später wurde der junge Mann von Polizisten erschossen. Zwei seiner Opfer waren am Mittwoch weiterhin in Lebensgefahr.