Aufgrund der extremen Geheimhaltung einzelner Operationen ist die genaue Rolle von Ramstein nicht in jedem Detail klar, heißt es. Das US-Militär habe aber gegenüber „Panorama“ und der „SZ“ versichert, dass für alle militärischen Operationen in Afrika die Verantwortung bei Africom in Stuttgart liege.

 

„Panorama“ und der „SZ“ liegen Stellenausschreibungen für „Geheimdienst-Analysten“ in Stuttgart vor, deren Job es sein soll, Ziele - auch Individuen - für die Ziellisten der Amerikaner zu „nominieren“. Insofern werden offenbar in Stuttgart gezielte Tötungen in Afrika geplant.

Rechtliche Fragen

Die Einbettung Deutschlands in das geheime Drohnenprogramm der USA wirft völkerrechtliche und strafrechtliche Fragen auf. Der Gießener Völkerrechtler Prof. Thilo Marauhn sagte zur „SZ“ und zu „Panorama“: „Die Tötung eines Terrorverdächtigen mithilfe einer bewaffneten Drohne außerhalb eines bewaffneten Konflikts kann - wenn die Bundesregierung davon weiß und nicht dagegen protestiert - Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt sein.“

Die Bundesregierung habe laut der Pressemitteilung auf Nachfrage erklärt, sie habe keinerlei Anhaltspunkte, dass Drohnenangriffe über Deutschland geplant oder durchgeführt werden. Sie betone zugleich, dass aus verfassungsrechtlicher Sicht der Grundsatz gelte, „dass von deutschem Staatsgebiet aus keine völkerrechtswidrigen militärischen Einsätze ausgehen dürfen.“

Stelle in Stuttgart frei – Aufgabe: Menschen töten

Aufgrund der extremen Geheimhaltung einzelner Operationen ist die genaue Rolle von Ramstein nicht in jedem Detail klar, heißt es. Das US-Militär habe aber gegenüber „Panorama“ und der „SZ“ versichert, dass für alle militärischen Operationen in Afrika die Verantwortung bei Africom in Stuttgart liege.

„Panorama“ und der „SZ“ liegen Stellenausschreibungen für „Geheimdienst-Analysten“ in Stuttgart vor, deren Job es sein soll, Ziele - auch Individuen - für die Ziellisten der Amerikaner zu „nominieren“. Insofern werden offenbar in Stuttgart gezielte Tötungen in Afrika geplant.

Rechtliche Fragen

Die Einbettung Deutschlands in das geheime Drohnenprogramm der USA wirft völkerrechtliche und strafrechtliche Fragen auf. Der Gießener Völkerrechtler Prof. Thilo Marauhn sagte zur „SZ“ und zu „Panorama“: „Die Tötung eines Terrorverdächtigen mithilfe einer bewaffneten Drohne außerhalb eines bewaffneten Konflikts kann - wenn die Bundesregierung davon weiß und nicht dagegen protestiert - Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt sein.“

Die Bundesregierung habe laut der Pressemitteilung auf Nachfrage erklärt, sie habe keinerlei Anhaltspunkte, dass Drohnenangriffe über Deutschland geplant oder durchgeführt werden. Sie betone zugleich, dass aus verfassungsrechtlicher Sicht der Grundsatz gelte, „dass von deutschem Staatsgebiet aus keine völkerrechtswidrigen militärischen Einsätze ausgehen dürfen.“

Dass Africom sein Hauptquartier in Stuttgart bezog, sollte vor sechs Jahren nicht öffentlich diskutiert werden. Das Auswärtige Amt empfahl laut Informationen von „SZ“ und „Panorama“ damals der US-Regierung, Deutschland als Standort von Africom nicht groß zu erwähnen. Das würde sonst zu „Schlagzeilen in der Presse“ und zu „unnötigen öffentlichen Debatten“ führen.