Das Verwaltungsgericht hat ein Verbot der Versammlungen in Bad Mergentheim gekippt. Stuttgart wähnt sich trotz vergleichbarer Strategie auf der sicheren Seite.

Stuttgart - Das in der vergangenen Woche in einem Eilverfahren vom Verwaltungsgericht Stuttgart gekippte Verbot der Stadt Bad Mergentheim von als „Spaziergängen“ getarnten Demonstrationen (AZ: 1 K 80/22) beschäftigt auch die Stadt Stuttgart, die mit vergleichbarem Einsatz Versammlungen von Impfgegnern, Querdenken und Rechtsradikalen zu verhindern versucht. „Wir werden den Beschluss des Verwaltungsgerichts genau anschauen und bewerten, welche versammlungsrechtliche Bedeutung ihm zukommt“, sagte Stadtsprecher Sven Matis auf Anfrage. „Aktuell sehen wir keine Übertragbarkeit auf Stuttgart.“ Bad Mergentheim und Stuttgart seien nicht vergleichbar, „vor allem in Bezug auf die Frequentierung der Innenstadt und sonstige regulär angemeldete Versammlungen“.