Gegen 17 Tatverdächtige im Alter zwischen 17 und 47 Jahren wird wegen des Verbreitens kinderpornografischer Inhalte ermittelt. In Göppingen, Ulm und Nachbarkreisen wurden deshalb Wohnungen durchsucht.

Kreis Göppingen - Gegenwehr gab es keine, sagt Polizeisprecherin Claudia Kappeler. Im Rahmen einer groß angelegten Aktion – die Uhrzeit verrät Kappeler nicht – hat die Polizei am Mittwoch 17 Wohnungen in den Landkreisen Göppingen, Alb-Donau, Biberach und der Stadt Ulm durchsucht. Ermittelt wird wegen des Verbreitens kinderpornografischer Inhalte, also von Fotos oder Videos von Kindesmissbrauch. Es gibt 17 Tatverdächtige im Alter zwischen 17 und 47 Jahren, darunter eine Frau, die meisten von ihnen wohnen im Raum Ulm.

 

Grundlage der Aktion, die vom Göppinger Polizeipräsidium Einsatz unterstützt wurde, sind mehrere Ermittlungsverfahren seit Anfang des Jahres. Weitere Beweise gegen die 17 Tatverdächtigen wurden während der Razzien gesammelt, Mobilfunkgeräte und Computer wurden beschlagnahmt.

Neue oder alte Bilder?

Auch aufgrund der internationalen Zusammenarbeit von Ermittlungsbehörden und neuer Meldeportale finden derlei Razzien immer öfter statt. Die meisten Taten werden über das Internet verübt, häufig über elektronische Medien wie das Smartphone. Dabei finden sich auf einem Gerät oft Hinweise auf viele weitere Täter. Man könne von einem „Schneeballeffekt“ sprechen, sagt die Polizeisprecherin Kappeler. Dem trägt die Ulmer Polizei auch mit der Bildung eines neuen Fachdienstes Rechnung.

„In erster Linie wird jetzt gegen die Personen ermittelt, die im Besitz des Materials waren und dieses verbreitet haben. Im zweiten Schritt muss man schauen: Was hängt da alles dran?“ Sprich: Sichergestellte Fotos und Videos werden auch mit bereits kursierendem Material abgeglichen. Wenn sich herausstellt, dass es neue Dateien sind, muss die Polizei versuchen, die Urheber zu finden – und die Kinder, die missbraucht wurden.

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Die Verbreitung, der Abruf, das Verschaffen sowie der Besitz von „kinderpornografischen Inhalten“ stellen seit dem 1. Juli Verbrechenstatbestände dar. Zuvor waren es lediglich Vergehen, für die teils auch Geldstrafen möglich waren, erläutert Michael Bischofberger von der Staatsanwaltschaft Ulm. Wenn sich die Beschuldigten nun für ihre Taten verantworten müssten, würden mindestens einjährige Gefängnisstrafen fällig. Die Staatsanwaltschaft verfolge die Verbrechen „mit aller Vehemenz“, zwei Dezernenten seien inzwischen zuständig.

Zahl der erfassten Delikte steigt

Die Anzahl der beim Polizeipräsidium Ulm erfassten Sexualdelikte erreichte mit 918 Fällen im Jahr 2020 den höchsten Stand seit zehn Jahren. 2019 waren 704 Taten registriert worden. Besonders auch im Bereich des Kindesmissbrauchs musste die Ulmer Polizei einen gravierenden Zuwachs verzeichnen: 314 solcher Delikte wurden im vergangenen Jahr registriert. Im Jahr 2019 waren es 137 gewesen. Auch für das laufende Jahr gibt es einen erneuten Zuwachs im Bereich der Kinderpornografie.

Den Ermittlern hilft, dass die Provider von sozialen Medien zunehmend verpflichtet werden, den Behörden Verdachtsfälle zu melden. In Chats werden immer mehr Fotos versendet – auch solche, die Kindesmissbrauch zeigen. Auch wer in einer Chat-Gruppe ist, in der das passiert, macht sich strafbar, wenn er sich nicht distanziert, indem er die Inhalte löscht und die Gruppe verlässt.