Wenn Entlassungen ins Haus stehen, wird den betroffenen Arbeitnehmern der Abgang mitunter durch eine Abfindung erleichtert. Dabei hält auch der Fiskus die Hand auf. Doch die Abgabenlast auf solche Zahlungen lässt sich ganz legal mindern.

Stuttgart - Die Corona-Pandemie hat den Arbeitsmarkt mit voller Wucht getroffen. Millionen von Arbeitnehmern sind in Kurzarbeit, andere haben ihren Job bereits verloren: Im Juni stieg die Arbeitslosenquote in Deutschland laut Bundesagentur für Arbeit auf 6,2 Prozent, die Zahl der als arbeitslos gemeldeten Personen stieg gegenüber dem Vormonat um mehr als 40 000 an. Im Vergleich zum Juni des vergangenen Jahres stieg die Zahl der Arbeitslosen sogar um 640 000 an. Und weitere Stellenstreichungen werden folgen, davon sind Experten überzeugt.