An heißen Tagen strömen die Menschen in die Freibäder. Die Schwimmmeister und die Rettungsschwimmer der DLRG haben dann alle Hände voll zu tun, um die Sicherheit der Badegäste zu gewährleisten. Viele Eltern meinen allerdings, dass der Bademeister am Beckenrand sie von ihrer Aufsichtspflicht entbindet. Sobald sie im Freibad sind, überlassen sie augenscheinlich die Aufsicht dem Personal. Manche sitzen auf der Liegewiese, starren auf ihre Handy oder in ein Buch und wissen gar nicht, wo sich ihre Sprösslinge gerade befinden. Ein gefährlicher Trugschluss – denn die Schwimmmeister am Beckenrand sind nicht für die Kinderbetreuung zuständig.
Schilder weisen auf Aufsichtspflicht hin
„Dass Eltern sich mitunter minutenlang von ihrem Handy ablenken lassen und dabei ihre Aufsichtspflicht verletzen, haben wir auch schon feststellen können“, berichtet Michael Welz, der Böblinger Bäderleiter. Schilder, die beim Planschbecken im Böblinger Freibad angebracht sind, sollen Eltern und Begleitpersonen auf ihre Aufsichtspflicht hinweisen. Doch das funktioniert nicht immer. Michael Welz erinnert sich an einen Fall, als ein Kleinkind lange Zeit im Freibad umhergeirrt sei. Das Badepersonal habe es betreut und mehrmals über Mikrofon ausgerufen, dass ein Kleinkind seine Eltern suche. Nach einer Dreiviertelstunde stellte sich heraus, dass seine Mutter auf der Liegewiese eingeschlafen war.
Selbst in flachem Wasser können Kinder ertrinken
Selbst wenn die Kinder Schwimmhilfen tragen würden, sei das keine Garantie, dass ihnen im Wasser nichts passieren könnte. „Schwimmhilfen sind kein 100-prozentiger Schutz vor dem Ertrinken“, warnt der Bäderleiter. Schwimmflügel könnten abrutschen oder Luft verlieren. Deshalb sollten die Eltern stets in unmittelbarer Nähe bleiben, um jederzeit eingreifen zu können, betont er.
Hinzu komme, dass Kleinkinder unter drei Jahren auch in flachem Wasser ertrinken könnten. Der Grund dafür ist ihr Körperbau: Ihr Kopf ist im Verhältnis zum Körper ziemlich schwer, die Nackenmuskulatur hingegen noch schwach. Dadurch schaffen es Kleinkinder manchmal nicht, sich rechtzeitig aufzurichten – selbst wenn das Wasser nur wenige Zentimeter tief ist wie in den Planschbecken der Freibäder.
Oft seien die Eltern auch nur kurz weg – auf der Toilette oder ein Eis holen – und sagten ihren Kindern, sie sollten kurz alleine warten. „Das Wasser hat für Kinder eine große Anziehungskraft. Und viele Kinder büchsen dann aus“, sagt Welz. Er rät Eltern, ihre Kinder auf keinen Fall auch nur kurz alleine zu lassen. Und sich in einer Gruppe immer mit anderen genau abzustimmen, wer gerade nach den Kindern sehe.
Ein generelles Handy-Verbot ist nicht durchsetzbar
Handyverbot nicht durchsetzbar
Solche Unaufmerksamkeiten der Eltern stellt für das sowieso schon reduzierte Personal eine zusätzliche Herausforderung dar. „Wir haben schon relativ wenig Personal, da fallen solche zusätzlichen Nebenaufgaben schon sehr ins Gewicht“, sagt Welz. Er habe in den vergangenen Jahren vermehrt festgestellt, dass die Eltern und Erziehungsberechtigten ihrer Aufsichtspflicht immer weniger nachkämen und abgelenkt seien.
Dennoch könnte man heutzutage ein grundsätzliches Handyverbot im Freibad nicht durchsetzen, ist er der Meinung. Meistens gehe es gut aus, wenn ein Kind abhanden gekommen sei, die Eltern es aber schließlich wohlbehalten wieder in die Arme schließen könnten. Manchmal treffe man aber auch auf Unverständnis der Eltern, die die große Gefahr nicht einschätzen können, schildert Michael Welz seine Erfahrungen.