Stuttgart - Der Aufsichtsrat der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) AG hat in einer kurzfristig anberaumten Präsenzsitzung am Mittwoch gegen die Arbeitsdirektorin Sabine Groner Weber (Jahresgehalt 2019: 286 000 Euro) eine – für Führungskräfte eher unübliche – Abmahnung ausgesprochen. Der als Gutachter zugeschaltete Arbeitsrechtler Stefan Nägele hat nach Informationen unserer Zeitung wegen eines Verstosses gegen das Betriebsverfassungsgesetz, das die Begünstigung von Betriebsräten untersagt, eine fristlose Kündigung für möglich erachtet. Dafür gab es im Gremium keine Mehrheit. Die Stadt war wie die SSB zu keiner Stellungnahme bereit.
Betriebsrat fordert verbotswidrig Prämie ein
Ausgangspunkt der Affäre war ein Antrag des Betriebsratsvorsitzenden Platon Karipidis von Ende Dezember, ein Dutzend Betriebsratskollegen für ihren überdurchschnittlichen Arbeitseinsatz während der Corona-Krise zwischen März und Juli 2020 belohnen zu wollen. Eine Bezahlung von Betriebsratsarbeit – im vorliegenden Fall zwischen 200 und 1000 Euro – untersagt aber das Betriebsverfassungsgesetz. Es handelt sich um ein Ehrenamt, das zwar während der Arbeitszeit ausgeübt werden darf. Betriebsräte dürfen für ihren Einsatz aber nicht begünstigt (aber auch nicht benachteiligt) werden. Fragen nach persönlichen Konsequenzen, also dem Rückzug von der Spitze des Betriebsrats und aus dem Gremium, ließ Karipidis wie auch Fragen zu einem Fazit vorerst unbeantwortet.
Groner-Weber hat nach dem vorliegenden Mailverkehr aber das unrechtmäßige Ansinnen genutzt, um sich mit dessen Gewährung die Zustimmung zu einer grundlegenden Vereinbarung über Prämienzahlungen zu sichern, der der Betriebsrat aber ablehnend gegenübersteht. Das Gremium sollte nach dem Prämienerhalt nicht mehr behaupten dürfen, „dass Häuptlinge keine höheren Prämien als Mitarbeiter erhalten sollen“. Eine weitere Bedingung war, Karipidis in den Kreis der Bonusempfänger aufzunehmen. Er verweigerte sich diesem „Kuhhandel“ und informierte OB Nopper. Danach wurde der Stuttgarter Anwalt Nägele beauftragt.
Vorgesetzte sollen Compliance-Kultur leben
In der Dienstanweisung „Antikorruption“ misst die Stadt „Integrität und Unbestechlichkeit“ einen hohen Stellenwert bei. Alle seien angehalten, sich am Gemeinwohl zu orientieren. Zur Korruption zählten Bestechung, Betrug und Untreue sowie „vorsätzliche Pflichtverletzungen“ zulasten des Vermögens von Eigenbetrieben. Unter „Compliance-Kultur“ ist zu verstehen, dass Vorgesetzte „die uneigennützige und rechtmäßige Aufgabenwahrnehmung als Wert achten und mittragen“.
Der für die Beteiligungsbetriebe zuständige Bürgermeister, Rechtsanwalt Thomas Fuhrmann (CDU), hatte den Aufsichtsrat kurzfristig und ohne Vorlage einer Tagesordnung eingeladen. Sabine Groner-Weber und Platon Karipidis hatten die Möglichkeit, die Inhalte des Mailverkehrs, den unserer Zeitung öffentlich gemacht hatte, zu erklären. Rechtsanwalt Nägele war telefonisch zugeschaltet. „Ausgerechnet Nägele“, hieß es im Gremium; schließlich hat der Rechtsanwalt als Vertreter von Führungskräften in den vergangenen Jahren mit Kündigungen und Abfindungen am Klinikum fristlose Kündigungen verhindert und der Stadt teure Vergleiche abgetrotzt.
Pflichtverletzung wird als bewiesen angesehen
Er soll die außerordentliche Kündigung nicht empfohlen, aber für möglich erachtet haben. Die Pflichtverletzung der Arbeitsdirektorin wurde als so gravierend eingestuft, dass eine Reaktion als notwendig erachtet worden sei. Die Aufsichtsräte begnügten sich nach Erklärungsversuchen Groner-Webers allerdings mit einer Abmahnung, die üblicherweise nur Arbeitnehmer erhalten.
Dass die Aufsichtsräte Milde walten ließen, begründen Teilnehmer auch damit, dass sich die Führungskraft „vor allem doof“ verhalten habe. Das Gremium hatte zudem erst Anfang 2020 der Verlängerung des Arbeitsvertrages zugestimmt, obwohl Groner-Weber schon damals kritisch beäugt worden war. Der Ex-Betriebsratsvorsitzende Klaus Felsmann hatte damals wegen „unseriöser Personalplanung“ – der vereinbarte Stellenzuwachs sei um mehr als 100 Stelen reduziert worden – gegen die Verlängerung gestimmt. In derselben Sitzung war auch über eine einvernehmliche Trennung vom Leiter der Abteilung Zentrale kaufmännische Services berichtet worden, dem man zuvor fristlos gekündigt hatte. Groner-Weber musste zugeben, dass man die zur Begründung der Kündigung erhobenen Vorwürfe nicht aufrecht erhalten konnte. Am Mittwoch soll Klaus Felsmann der einzige gewesen sein, der bei der Abstimmung für die fristlose Kündigung Groner-Webers stimmte.