In Ulm hat der Mordprozess gegen den Mann begonnen, der seine Exfreundin im Göppinger Rubensweg mit Benzin überschüttet und verbrannt haben soll. Der Angeklagte verweigert jede Aussage – nun hängt alles von den Zeugen ab.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Göppingen/Ulm - Der erste Prozesstag gegen einen 54-Jährigen, der seine Exfreundin ermordet haben soll, war von der 2. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm komplett frei geräumt worden für die ausführliche Befragung des Mannes. Immer ist es ja die Hoffnung eines Richters, in einen Dialog mit dem Angeklagten treten zu können, jedenfalls eine Kommunikationsebene zu erreichen, die keinen feindlichen Verhörcharakter hat und das Verstehen erleichtert. Doch es kam anders.

 

Der 54-jährige Mann, der am Mittwoch auf der Anklagebank des Ulmer Schwurgerichtssaals Platz genommen hat, ist an Erklärungen nicht interessiert. Seinen Anwalt Rudi Mannl lässt er knapp erklären, dass es zum Prozessbeginn keinerlei Aussage gebe. Der vorsitzende Richter Gerd Gugenhan reagiert überrascht. „Wir waren darauf vorbereitet, dass eine Einlassung kommt“, sagt er. Deshalb sei kein Zeuge für diesen wichtigen Verhandlungstag geladen worden.

Die Staatsanwältin rekonstruiert die Tat

Das Reden bleibt somit ganz der Staatsanwältin überlassen. Sie verliest in der Anklage Details einer mutmaßlichen Mordtat, die besonders grausam ausgeführt worden sein soll. Am 26. Dezember 2013 ist es demnach zu einer endgültigen Trennung zwischen dem Angeklagten und seiner 46 Jahre alten Lebensgefährtin gekommen. Das soll der Angeklagte nicht ertragen haben. Wenige Tage später, am 3. Januar, habe der 54-Jährige die Frau in seine Gewalt gebracht und mit einem Messer bedroht. Es kam zu einer Strafanzeige bei der Polizei, gegen den Mann wurde ein Annäherungs- und Kontaktaufnahmeverbot verhängt.

Dieses Verbot hat der Mann laut Anklageschrift jedoch ignoriert. Immer wieder habe er die Exfreundin angerufen und über den Internetdienst Whats App Kontakt gesucht. Der Angeklagte habe geplant, „das Opfer und sich selbst zu töten“, sagt die Staatsanwältin. Am 1. Februar habe die 46-Jährige wohl einen fatalen Fehler begangen, mutmaßt die Anklagevertreterin: Sie habe den wütenden Exfreund auf dessen Handy zurückgerufen. Bei diesem Telefonat habe der 54-Jährige vermutlich erfahren, dass die Frau noch am selben Abend mit Freunden ausgehen wollte.

„Ein besonders qualvoller Tod“

Der Angeklagte soll dann Benzin in zwei leere Weinflaschen gefüllt und sich damit vor der Wohnung des Opfers hinter einem Baum versteckt haben. Als die Frau vor die Tür trat, soll er sie gepackt und gegen ein Auto gedrückt haben. Dann soll er sie mit Benzin übergossen und in Brand gesteckt haben. Die 46-Jährige sei, auf der Straße liegend, einen „besonders qualvollen Tod“ gestorben, so die Staatsanwältin. Der Angeklagte soll sofort die Flucht angetreten und dabei sein Handy fortgeworfen haben. Drei Tage lang, bis zu seiner Festnahme am 4. Februar, soll er sich im Raum Göppingen versteckt gehalten haben.

Die Hände vor sich auf dem Tisch gefaltet und jeden Blickkontakt vermeidend hört der 54-jährige der Verlesung der Anklage zu. Nicht nur vor Gericht hüllt er sich in Schweigen. Auch gegenüber der Polizei hat er dem Vernehmen nach keine Aussage gemacht. Auf eine Kooperation des Mannes hofften bisher auch sein Pflichtverteidiger Rudi Mannl und der vom Gericht bestellte psychiatrische Gutachter Peter Winckler aus Tübingen vergeblich. „Ich weiß nicht, was wirklich passiert ist“, sagt Mannl. Laut der Verteidigung sind Wincklers Gesprächsversuche in der Untersuchungshaft gescheitert. Es gebe deshalb auch keine Einschätzung des Gutachters zur Schuldfähigkeit des Angeklagten. Eine psychiatrische Expertise ist erst gegen Ende des Prozesses zu erwarten.

Die Töchter der Frau warten auf Erklärungen

Nun muss das Gericht über Umwege in Erfahrung bringen, wer der Mann ist, der einen ungeheuerlichen Mord begangen haben soll und was er tatsächlich getan hat. 90 Zeugen sind geladen, ihren Aussagen kommt nun eine umso größere Bedeutung zu. Auch die Nebenklägerinnen müssen weiter auf eine Erklärung warten. Es sind die beiden Töchter der Frau, die vor ihrer Haustür angezündet wurde. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.