Zum 75-Jahr-Jubiläum der Stuttgarter Zeitung stöbern wir im Archiv und präsentieren unseren Leser die originale Berichterstattung früherer Zeiten. Dieses Mal: Der Hungerstreik der RAF-Terroristen im Stammheimer Gefängnis.

Stuttgart - Gudrun Ensslin, seit Tagen im Hunger- und Durststreik, ist gestern in das Robert-Bosch-Krankenhaus in Stuttgart eingeliefert worden. Ihr Verteidiger Schily sagt, sie befinde sich „am Rande des Todes“. Die Stellungnahme der Justiz dagegen klang nicht ganz so dramatisch. Daß man geneigt ist, den Behörden mehr zu glauben, haben die Anwälte der BM-Häftlinge (Anmerkung der Redaktion: BM steht für Baader-Meinhof) sich selbst zuzuschreiben. Viel zu oft schon hatte ihre Propagandamaschinerie den Tod eines Gefangenen angekündigt, viel zu oft hatten sie von „Endlösung“ und „Vernichtungshaft“ gesprochen, als daß die Öffentlichkeit dem noch großen Glauben schenken könnte. Schließlich soll ja mit den Hungerstreiks, mit denen die Inhaftierten immer wieder auf sich aufmerksam machen wollen, Politik gemacht werden. Der Staat soll als Mörder dargestellt werden, als der „Vernichtungsapparat“, den die Gefangenen mit ihrem eingeschränkten Wahrnehmungsvermögen nur noch in ihm zu sehen vermögen. Um den Staat ins Unrecht zu setzen, sind BM-Gefangene bereit, ihr Leben aufs Spiel zu setzen.

 

Aus unserem Plus-Angebot: Wie starben Ensslin, Baader und Raspe?

Entgegen gängiger Meinung enthebt dies den Rechtsstaat nicht der Verpflichtung, die Gefangenen notfalls zwangszuernähren. Das ergibt sich aus der staatlichen Fürsorgepflicht für alle Gefangenen, vor allem aber aus Paragraph 101 der Strafvollzugsordnung. Obwohl Stammheim über eine geradezu beispielhafte Intensivstation verfügt, wurde Gudrun Ensslin in ein allgemeines Krankenhaus gebracht. Denn nur dort konnte sie von einem „Arzt ihres Vertrauens“ untersucht und behandelt werden. Untersuchungen durch Anstaltsärzte lehnen die Häftlinge ab. Nach einer Infusion kam die entkräftete Gefangene wieder zu sich und verlangte, in die Haftanstalt Stammheim zurückverlegt zu werden. Dies ist inzwischen geschehen. Wahrscheinlich wird nun der Anstaltsarzt beim Haftrichter beantragen, mit der Zwangsernährung zu beginnen. Das heißt nicht, daß die Angeklagte damit außer Gefahr wäre. Gudrun Ensslin hat sich schon einmal vehement gegen Zwangsernährung gewehrt. Und bei hochgradiger psychischer Erregung eines Gefangenen (bei labilem Gesundheitszustand ohnehin) kann zwangsweise Ernährung lebensgefährlich sein und das Gegenteil dessen bewirken, was mit ihr erreicht werden soll.

Tumulte in der Justizvollzugsanstalt

Doch nicht nur deshalb sind Hungerstreikaktionen für den Rechtsstaat besonders prekär. Sie zwingen ihn zu einer klaren Antwort auf die Frage, wie ernst er es mit der Würde des Menschen und mit dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit meint (Grundrechte, die auch für Gefangene gelten). Die BM-Häftlinge, die hungerstreiken, weil sie zu größeren Gruppen zusammengelegt werden wollen, wissen genau, daß sie den Rechtsstaat, den sie hassen, mit nichts so sehr auf die Probe stellen können wie mit dem Einsatz ihrer eigenen Existenz. Die Ernährung mit dem Schlauch mag scheußlich sein, sogar gefährlich, auch aufwendig, aber in ihr dokumentiert sich der Wille des Rechtsstaates, das Leben auch jener zu erhalten, die als Folge von Verblendung und Realitätsverlust großzügig damit umgehen. Wie sonst hätte der Staat das Recht, Ärzte zwangszuverpflichten - wie jetzt in Hamburg - zur Zwangsernährung?

Lesen Sie hier: RAF-Gerichtssaal ist Geschichte

Anlaß zu dem neuerlichen Streik sind die Tumulte in der Anstalt Stammheim. Als nach dem üblichen Zusammenschluß die Gefangenen in ihre Zellen zurückgekehrt waren, entdeckte der diensthabende Aufseher, daß Andreas Baader sich nicht in seiner Zelle befand. Man fand ihn später in der Zelle Gudrun Ensslins, „bekleidet, unter der Decke liegend“, neben Gudrun Ensslin auf deren Bett. Seitdem hat sich die Stuttgarter Justizverwaltung gegen den Vorwurf zu wehren, Stammheim sei ein „fideles Gefängnis“.

Anwälte der Häftlinge sprechen von „Vernichtungsangriff“

Auf dem schmalen Grat zwischen Strenge und Entgegenkommen wandelnd, sieht sich die Justiz in die Defensive gedrängt. Ursächlich dafür ist das Verhalten der Gefangenen. Nach der Baaderschen Eskapade ordnete die Vollzugsleitung an, daß während des Zusammenschlusses die Türen zu den einzelnen Zellen geschlossen bleiben müßten. Einer der Häftlinge blieb demonstrativ unter der Tür stehen. Daraus entwickelte sich ein Handgemenge, das Stuttgarter BM-Anwälte in gewohnter Übertreibung als „Vernichtungsangriff gegen die RAF“ beschrieben. In Wahrheit hatte es nur ein paar Kratzer gegeben. Daraufhin untersagte der Haftrichter den Zusammenschluß, und die Justizverwaltung verlegte drei Häftlinge - Wolfgang Beer, Werner Hoppe und Helmut Pohl - nach Hamburg zurück. Offenbar können nicht alle BM-Gefangenen in Stammheim zwangsernährt werden.

Aus unserem Plus-Angebot: Deutschlands RAF-Deal mit Jugoslawien

Am Montag erlaubte der Haftrichter Umschluß und Zusammenschluß der Angeklagten Baader, Ensslin und Raspe „mit anderen namentlich bestimmten Häftlingen“, allerdings unter der Auflage, den Hunger- und Durststreik abzubrechen. Begründung: Etwa erforderliche medizinische Maßnahmen könnten dadurch entscheidend verzögert werden. An diesem Beschluß hält der Haftrichter auch weiterhin fest, ungeachtet des Falles Ensslin. Der Richter sieht darin sogar eine Bestätigung seiner Argumente.

Gefangene werden zusammengelegt

Der Haftrichter drohte außerdem an, ein „Privileg“ zurückzunehmen, nämlich gemeinsamen Zusammenschluß von Männern und Frauen. „Das kann ausnahmsweise nur geduldet werden, wenn lückenlose optische Überwachung gewährleistet ist.“ Wenn die Angeklagten nicht bereit seien, das Schließen der Zelltüren zu dulden, müsse die sonst im Strafvollzug übliche Trennung der Geschlechter wiederhergestellt werden. Man war den Gefangenen insoweit entgegengekommen, weil ärztliche und psychiatrische Gutachter gefordert hatten, die Inhaftierten müßten aus medizinischen und psychologischen Gründen zu „interaktionsfähigen Gruppen“ zusammengelegt werden. In seinem Gutachten hatte der Berliner Psychiater Wilfried Rasch 1975 festgestellt: Die Gefangenen „leben außerhalb der informellen Infrastruktur der Anstalt, durch die der Häftling im allgemeinen eine gewisse psychische Abstützung erfährt“.

Während die Anwälte an eine Gruppe von mindestens fünfzehn bis zwanzig Gefangenen dachten, beschränkte das Justizministerium diese Zahl auf neun bis zehn. lrmgard Möller und Ingrid Schubert wurden von Berlin nach Stuttgart verlegt, und aus Hamburg kamen Beer, Hoppe und Pohl. Später kamen noch Verena Becker (mit Sonnenberg in Singen verhaftet) und Sabine Schmitz hinzu. Eine größere Gruppe sah man in Stuttgart als zu gefährlich an, und inzwischen meinen Stammheimer Vollzugsbedienstete, selbst neun oder zehn seien zuviel, wie die Erfahrung zeige.

Hungerstreikfront in Stuttgart bröckelt

Doch die Gefangenen akzeptierten die Auflage des Haftrichters nicht. und die anderen BM-Gefangenen in Frankfurt, Hamburg, Berlin, Werl, Bochum, Köln, Zweibrücken und Hannover traten in einen Sympathiestreik. In Köln wurde mit der Zwangsernährung bereits begonnen, weil Justizminister Posser meint, das Vollzugsgesetz erlaube die Zwangsmaßnahme schon in einem früheren Stadium als dem der Lebensgefahr. Die Auslegung des verunglückten Paragraphen ist umstritten.

Offenbar befolgen nicht alle Gefangenen den Streikaufruf konsequent. In Stuttgart beginnt die Front abzubröckeln, und man annehmen, daß nahezu alle Häftlinge zumindest den Durststreik nicht einhalten (ob sie trinken, läßt sich nicht kontrollieren). Einen Durststreik über Tage hinweg vermag niemand durchzuhalten. Gudrun Ensslin allerdings könnte einen Punkt erreicht haben, von dem es kein Zurück mehr gibt. Von einer bestimmten Phase an unterliegt der Hungernde zunehmend einer Selbstsuggestion, der Ablauf verselbständigt sich. Die Brandstiftung in Frankfurt verstand sie als „Fanal“. Sucht sie auch durch ihren Tod ein Zeichen zu setzen?

Anmerkung der Redaktion: Es handelt sich um einen Bericht im Originalwortlaut des über viele Jahrzehnte und bis heute für die Stuttgarter Zeitung tätigen Journalisten Werner Birkenmaier vom 18. August 1977, also zwei Monate vor der sogenannten „Todesnacht von Stammheim“, in der Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe in ihren Gefängniszellen in der JVA Stuttgart durch Suizid starben. Die Rechtschreibung ist weitgehend im Original belassen. Der Bericht ist angereichert mit Fotos aus dem Archiv, die allerdings nicht gemeinsam mit dem Bericht gedruckt worden sind.