In Stuttgart wird es kein zweites Musterverfahren zur Dieselaffäre geben. Für die klagenden Anleger bedeutet das: sie müssen sich noch lange gedulden, bis über ihre Forderungen entschieden ist. Zu lange, findet StZ-Autor Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Überraschung ist also ausgeblieben. In Stuttgart wird es kein zweites Musterverfahren geben, in dem Ansprüche von Kapitalanlegern wegen der VW-Dieselaffäre geklärt werden. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) entschieden. Es bleibt damit auf dem Kurs, den die OLG-Präsidentin vorgegeben hatte und den der zuständige Senat nach ihrem Ausscheiden bekräftigt hatte.

 

Anleger der VW-Muttergesellschaft Porsche Automobilholding SE, die Kursverluste wegen einer verspäteten Information über die Motormanipulationen beklagen, werden auf das bereits laufende Musterverfahren beim OLG Braunschweig verwiesen. Dort gehe es im Kern um die gleichen Fragen, die nicht noch an einem zweiten Ort erörtert werden sollten.

Vordergründig klingt das einleuchtend. Ineffiziente Doppelarbeit und womöglich widersprüchliche Entscheidungen werden so vermieden, lobt die Porsche SE. Ganz anders stellt es sich aus Sicht der klagenden Anleger dar. Würden die von ihnen aufgeworfenen Fragen nun eben in Braunschweig statt in Stuttgart geklärt, spielte das eigentlich keine Rolle. Doch die dortigen Richter haben bereits angekündigt, dass sie die allein Porsche betreffenden Punkte nicht entscheiden werden. Erst nach dem rechtskräftigen Abschluss des Braunschweiger Verfahrens wird sich zeigen, ob es in Stuttgart vielleicht doch noch ein Musterverfahren zu Porsche geben wird. Das kann Jahre dauern.

Auf den St. Nimmerleinstag vertröstet

Für die Kläger heißt das: sie werden auf den St. Nimmerleinstag vertröstet. Schon bisher war das Verfahren für sie eine Geduldsprobe. Mehr als zwei Jahre mussten sie warten, bis das OLG Stuttgart endlich über den Antrag auf das Musterverfahren entschieden hat; anderthalb Jahre lagen die Akten bei der Präsidentin, ehe sie diese abgab. Nun setzt sich die Hängepartie auf unbestimmte Zeit fort. Kein Trost ist es für die Kläger, dass das OLG offene Rechtsfragen sieht und ihnen den Weg zum Bundesgerichtshof eröffnete. Falls sie überhaupt jemals einen Cent sehen, wird das noch eine halbe Ewigkeit dauern. Mit einem effektiven Rechtsschutz, auf den man in Deutschland so stolz ist, hat das nicht mehr viel zu tun.