Der Bundestag entscheidet nach langer und ungewöhnlich emotionaler Debatte über die Sterbehilfe. Organisierte Beihilfe zum Suizid ist künftig verboten. Gegen die Entscheidung regt sich Protest.
Berlin - Sie sind beide evangelisch, beide Christdemokraten und seit Jahren gut befreundet. Und an diesem Morgen laufen sich Peter Hintze und Hermann Gröhe in der Lobby vor dem Plenarsaal des Bundestages über den Weg. Beide treten abwechselnd vor die Kameras, die die Fernsehsender dort aufgebaut haben, um darzulegen, welche Position zur Sterbehilfe sie vertreten. Wer ihnen zuhört, merkt, dass die Positionen des Vizepräsidenten des Bundestages und des Gesundheitsministers unterschiedlicher nicht sein könnten: Sterbehilfe ist ein Thema, das auch Christen und Freunde nicht entzweit, aber doch leidenschaftlich streiten lässt.
Das tun die beiden auch in der Plenardebatte, die Bundestagspräsident Lammert kurze Zeit später eröffnet – der Debatte, die in die Schlussabstimmung über vier verschiedene Gesetzentwürfe zur Regelung der Sterbehilfe münden wird. Hintze wirbt für den Gesetzentwurf, der Ärzten erlaubt, Kranken zum Suizid zu verhelfen. „Leiden im Sterben ist immer sinnlos“, sagt er und fügt an, dass die große Mehrheit der Bürger die ärztliche Suizidhilfe für Kranke gutheiße: „Wir sind die Volksvertreter. Vertreten wir das Volk“, ruft er den Abgeordneten zu. Und als er anfügt, dass Staatsanwälte am Krankenbett nichts verloren hätten, werden Protestbekundungen im Saal laut.
Die nimmt Gröhe auf, als er ans Rednerpult tritt und den Hinweis auf den Staatsanwalt am Krankenbett unseriös nennt. Dieses Szenario wolle niemand. Es gehe nur darum, den Sterbehilfevereinen das Handwerk zu legen. Deshalb unterstützt Gröhe den Entwurf der Gruppe um den Abgeordneten Michael Brand (CDU), die Suizidhilfe im Einzelfall straffrei, geschäftsmäßige Beihilfe (sprich: den Sterbehilfeverein von Roger Kusch) aber bestrafen will. Hintze und seine Mitstreiter meinen, dass diese Abgrenzung nicht gelinge und somit alle Ärzte kriminalisiert würden – auch die Mediziner also, die nur im Einzelfall einem Schwerstkranken beim Suizid helfen. „Was“, meint Hintze, „wäre das für ein Rechtsstaat, der, um einen Scharlatan (sprich: Roger Kusch) zu erwischen, tausende Ärzte mit Strafe bedroht?“
Wäre es besser, gar kein Gesetz zu verabschieden?
Das ist schroff formuliert und klingt, als lieferten sich die Abgeordneten, was gemeinhin „Schlagabtausch“ heißt – also eine der eher ermüdenden Debatten, die zuweilen mehr Polemik als Argumente austauschen. Doch davon findet sich an diesem Freitag nicht die Spur. Die Parlamentarier setzen sich wirklich mit der Position auseinander, die sie selbst nicht teilen. Dabei verschafft sich auch eine Auffassung Gehör, die in den beiden ersten Aussprachen des Parlaments zur Sterbehilfe gar nicht auftauchte: die Auffassung, dass es am besten sei, gar kein Gesetz zu machen. Katja Keul von den Grünen meint, dass alle Vorschläge juristisch nicht überzeugten. Sie halte es deshalb mit dem Philosophen Montesquieu: „Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, ist es nötig, kein Gesetz zu machen.“ Auch die frühere Justizministerin Brigitte Zypries mahnt ihre Kollegen zum Nichts-Tun: „Mit jeder Regelung schaffen wir mehr Probleme, als wir lösen“.
Entscheidung bereits im ersten Wahlgang
Punkt 12 Uhr 45 wird es ganz still im Plenarsaal. Nun ergreift Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn das Wort und gibt das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Als sie die Zahl 309 ausspricht, kommt Applaus im Plenarsaal auf. 309 Abgeordnete – und damit mehr als für die anderen Gesetzentwürfe zusammen – haben für Brands Entwurf gestimmt. Das Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe (sprich: von Kuschs Verein) ist somit schon im ersten Wahlgang und eindeutiger als erwartet beschlossen.
Kurz danach beglückwünschen sich in der Lobby viele Mitstreiter Michael Brands zu ihrem Erfolg. Von vielen umringt, wirkt der CDU-Mann gleichwohl in sich gekehrt, gedankenverloren. Beim Thema Sterbehilfe, hat er immer wieder gesagt, gebe es kein Schwarz und Weiß. Wer nachdenklich spricht, neigt denn auch im Moment des Erfolgs nicht zu ostentativer Siegesfreude oder gar zu Triumphgehabe. Vielleicht ging ihm auch das Wort Norbert Lammerts durch den Kopf. Die gesellschaftliche Debatte über Sterbehilfe, so hatte der Bundestagspräsident zu Beginn der Debatte gesagt, werde mit dem Votum der Abgeordneten nicht vorüber sein. Wenn eine kundige Juristin wie Zypries sagt, dass ausgerechnet in einem sensiblen Bereich nun enorme Rechtsunsicherheit entstehe, ist das keineswegs aus der Luft gegriffen: „Es ist sicher, dass jeder der Gesetzentwürfe beklagt werden wird.“ Das ist es in der Tat. Kaum hatte der Bundestag abgestimmt, kündigte der Verein von Roger Kusch Verfassungsbeschwerde an.