Die Bundesregierung macht Ernst im Kampf gegen den blauen Dunst: Werbung für Zigaretten wird bald nur noch dort erlaubt sein, wo die Tabakprodukte auch verkauft werden. Vom Verband der Zigarettenhersteller kommt Kritik.

Berlin - Die Bundesregierung will Zigarettenwerbung auf Plakaten und im Kino bis zum Jahr 2020 verbieten. „Der entsprechende Gesetzentwurf wird in Kürze im Kabinett behandelt“, sagte Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Rauchen sei das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. „Vor allem Kinder und Jugendliche sollen nicht den Eindruck bekommen, Rauchen sei ein harmloser Spaß“, sagte Schmidt.

 

Das geplante Tabakwerbeverbot ab 2020 schließt dem Bericht zufolge auch E-Zigaretten ein und erstreckt sich auf Außenflächen wie Plakatwände oder Litfaßsäulen. Weiterhin zulässig bleibe die Werbung an Außenflächen von Fachgeschäften. Auch in Verkaufsstellen wie Trinkhallen oder Tankstellen solle Tabakwerbung erlaubt bleiben. Das Werbeverbot in Kinos solle bei allen Filmen gelten, die für Zuschauer unter 18 Jahren freigegeben sind, was der überwiegende Teil der Filme ist.

Deutschland sei nach Angaben des Ernährungsministeriums das letzte Land in der EU, in dem noch uneingeschränkt Außenwerbung für Tabakerzeugnisse zulässig ist, heißt es in dem Bericht weiter. Die Grünen-Verbraucherpolitikerin Renate Künast sprach von einem lange geforderten Schritt. Sie kritisierte jedoch die geplanten Einschränkungen.

Kritik vom Deutschen Zigarettenverband

Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hat die Pläne der Bundesregierung für ein Werbeverbot für Zigaretten auf Plakaten und in Kinos hingegen als „völlig überzogen“ kritisiert. „Zigaretten sind ein legales Produkt, für das Unternehmen auch legal werben können müssen“, sagte DZV-Geschäftsführer Jan Mücke. „Das ist ordnungspolitisch der völlig falsche Weg.“

Mücke äußerte zudem Zweifel, ob das von Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) geplante Werbeverbot verfassungskonform ist. „Die Begründung für den Gesetzesentwurf ist der Jugendschutz“, sagte der DZV-Geschäftsführer. „Dafür gibt es aber keine Grundlage, wie aktuelle Zahlen zeigen.“ Mücke verwies auf Statistiken, die die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) am Mittwoch veröffentlichte. Demnach sank der Anteil der rauchenden Zwölf- bis 17-Jährigen im vergangenen Jahr auf den historischen Tiefstand von 7,8 Prozent. Zur Jahrtausendwende hatte die Raucherquote in der Altersgruppe noch bei 27 bis 28 Prozent gelegen.

„Das wurde ohne Schockbilder und Werbeverbote erreicht“, sagte Mücke. „Die Begründung für den Gesetzentwurf entfällt somit.“ Die Faktenlage spreche also eine andere Sprache als von der Regierung behauptet. „Die bestehende Regelung ist völlig ausreichend“, sagte der DZV-Chef.

Die Linke begrüßte hingegen das Vorhaben. „Die Bundesregierung ist bei dem Thema im internationalen Vergleich Schlusslicht und hinkt auch bei der Umsetzung der Tabakrahmenkonvention der WHO hinterher“, sagte die Linken-Gesundheitspolitikerin Kathrin Vogler.