Die Landesstraße zwischen Heimsheim und Mönsheim soll erweitert werden. Auswirkungen auf die Umwelt werden jetzt untersucht.

Die Landesstraße zwischen Heimsheim und Mönsheim, die L 1134, ist ein heißes Pflaster: Sie führt von der A 8 zum Gewerbepark Heckengäu, in demdie Firma Bertrandt ihren Sitz hat, und zum Porsche-Entwicklungszentrum, zudem bildet sie eine Querverbindung von der Autobahn zum Mittelzentrum Mühlacker. Dichte Staus zu den Hauptverkehrszeiten sind an der Tagesordnung.

 

Das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe will die Autobahnanschlussstelle Heimsheim sowie die Landesstraße daher ausbauen. Der nächste Schritt in der Planungsphase ist das sogenannte Scoping-Verfahren, das jetzt begonnen hat. Dabei geht es unter anderem um Untersuchungen zu Umwelt- und Naturschutz.

Vierstreifiger Ausbau ab Heimsheim

„Tägliche Pendlerstaus zeigen, dass die L 1134 bereits heute verkehrlich sehr hoch belastet ist“, heißt es in einer Mitteilung des RP. Konkret ist daher ein vierstreifiger Ausbau der Landesstraße zwischen der Autobahnanschlussstelle und der Zufahrt zum Gewerbepark (Am Dieb) geplant. Mit diesem Ausbau möchte das Land einerseits die derzeitige Verkehrssituation entlasten, andererseits bereits künftige Gewerbe- und Verkehrsentwicklungen berücksichtigen. Für den Autobahnanschluss ist eine Kleeblatt-Lösung im Gespräch, aber noch nicht fest. Im Zuge des Projekts soll zudem die bestehende Lücke im Radwegenetz zwischen Heimsheim und Mönsheim geschlossen werden.

Für die Voruntersuchungen hat nun das Scoping-Verfahren begonnen. Erstes Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung umweltrelevanter Themen, also welche Auswirkungen das Vorhaben beispielsweise auf die Tier- und Pflanzenwelt haben wird. Der geplante Ausbau liegt im Naturraum „Neckarbecken“, betroffen wären von dem Vorhaben einige Biotope und Waldstücke. Auch andere Auswirkungen und mögliche Schwierigkeiten des Projekts sollen mithilfe des Verfahrens ermittelt werden.

Auch Bürger können sich beteiligen

Angesprochen sind nicht nur Fachbehörden und Naturschutzvereinigungen, sondern ebenso jeder, der zu dem Thema etwas beitragen kann. Stellungnahmen und Äußerungen können bis einschließlich Freitag. 9. Dezember, schriftlich an die Planfeststel-lungsbehörde im Regierungspräsidiums Karlsruhe gerichtet werden: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 17 Planfeststellungsbehörde, 76247 Karlsruhe. Kontakt per E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de.

Weitere Informationen zu dem Scoping-Verfahren  sind  im Beteiligungsportal auf der Internetseite des RP Karlsruhe unter rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/ zu finden oder über den Direktlink: kurzelinks.de/hi4x.