Für die Finanzierung von Auslandsaufenthalten oder Studium reicht das Kindergeld nicht aus. Warum es sich lohnt, schon früh dafür zu sparen.

Korrespondenten: Barbara Schäder (bsa)

Wenn Kinder größer werden, ist das meistens mit steigenden Kosten verbunden. Zwar sind die staatlichen Schulen im Gegensatz zur Kleinkindbetreuung gebührenfrei, dafür steigen die Ausgaben für Hobbys, Handy, Kleidung und Klassenfahrten. Richtig teuer wird es, wenn ein Kind für Ausbildung oder Studium an einen anderen Ort zieht. Azubis bekommen zwar eine Vergütung, für Miete und Lebenshaltungskosten zusammen reicht sie aber häufig nicht aus. Wie Eltern vorsorgen können.

 

Zeitplan

Welche Geldanlage sinnvoll ist, hängt zunächst einmal vom Sparziel ab: Geht es um einen Auslandsaufenthalt, der schon in wenigen Jahren ansteht? Dann ist das Geld bei der Bank am besten aufgehoben. Denn bei einer Ausbildungsversicherung fallen gerade in den ersten Jahren hohe Kosten an. Und bei Investitionen in Aktien oder Fonds ist über einen derart kurzen Zeitraum das Verlustrisiko hoch. Anders sieht es aus, wenn das Geld erst in zehn oder mehr Jahren gebraucht wird. Je weiter das Sparziel entfernt ist, desto leichter können Eltern Verlustphasen aussitzen. Sinnvoll ist oft auch eine Aufteilung: Wer einen Teil der Sparraten in Aktien steckt und den anderen auf ein Bankkonto legt, der verfügt über einen Sicherheitspuffer.

Ausbildungsversicherung

Der entscheidende Vorteil einer Ausbildungsversicherung: Wenn der Beitragszahler in der Ansparphase stirbt, schließt die Versicherung die Lücke. Dieser Schutz kostet allerdings Geld, von den Beiträgen zu einer Ausbildungsversicherung gehen daher neben Verwaltungskosten weitere Kosten zur Absicherung des Sterbefallrisikos ab.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile umfassende „Kinderpolicen“ an: Hier kann für die Ausbildung oder auch den Führerschein ein Teil des bis dahin angesparten Kapitals abgehoben werden. Spätestens bei Eintritt ins Berufsleben geht der Versicherungsvertrag dann auf das erwachsene Kind über, das ihn bis zur Rente weiterführen kann.

Sparkonten und Banksparplan

Wer einen größeren Betrag für die Ausbildung von Kindern oder Enkeln reservieren und dabei kein Risiko eingehen möchte, für den bietet sich ein Festgeldkonto oder Sparbrief an. Beide werfen über mehrere Jahre einen zu Beginn der Laufzeit festgelegten Zinssatz ab. Die Konditionen variieren je nach Bank, es lohnt sich daher zu vergleichen.

Wer monatlich Geld für die Kinder zurücklegen will, kann einen Banksparplan abschließen. Die Zinsen liegen hier noch immer nahe null. Einige Finanzinstitute bieten allerdings Bonuszahlungen, entweder zu bestimmten Anlässen wie Schulbeginn und -abschluss oder auch als Treueprämien, gebunden an die Vertragsdauer. Für alle, die nur unregelmäßig sparen können, bleibt das Tagesgeldkonto. Auch hier ist es sinnvoll, die Zinssätze verschiedener Anbieter zu vergleichen.

Wertpapiersparen

Eltern, die bis zum Ausbildungsbeginn ihrer Kinder noch viele Jahre Zeit haben, sollten Investitionen in Aktien oder Fonds zumindest in Betracht ziehen. Denn solange die Weltwirtschaft wächst, steigen auch die Gewinne der meisten Unternehmen – jedenfalls über einen längeren Zeitraum betrachtet. Wer sein Geld in Aktien einer Vielzahl von Firmen aus unterschiedlichen Ländern und Branchen steckt, hat deshalb gute Chancen auf auskömmliche Renditen.

Am einfachsten geht das über einen Fonds, wegen der geringeren Gebühren empfehlen Verbraucherschützer börsengehandelte Indexfonds (ETFs). „Wollen Eltern mindestens zehn Jahre für ihre Kinder sparen, bieten sich ETF-Sparpläne auf einen weltweiten Aktienindex an, um das Risiko breit zu streuen“, schreibt die Stiftung Warentest.

Konto- oder Depotinhaber

Egal ob Bankkonto oder Wertpapierdepot: Eltern können es auf eigenen Namen eröffnen oder auf den Namen des Kindes. Im letztgenannten Fall verwalten sie es bis zur Volljährigkeit, das Geld gehört aber dem Nachwuchs. Vorteil: „Geraten die Eltern in finanzielle Schwierigkeiten und droht eine Insolvenz, kann das Geld der Kinder nicht an die Gläubiger der Eltern verteilt werden“, heißt es in einem Online-Ratgeber der Verbraucherzentralen. Auch steuerlich gesehen könne ein Kinder-Depot sinnvoll sein: Es gilt dann der Sparer-Freibetrag des Kindes, nicht der der Eltern.

Andererseits haben diese nach dem 18. Geburtstag keine Kontrolle mehr darüber, ob das Kind das Geld auch tatsächlich für seine Ausbildung verwendet. Hinzu kommt: Verfügt eine Studentin oder ein Auszubildender über mehr als 15 000 Euro Vermögen, so schmälert dies einen etwaigen Anspruch auf Bafög. Das Vermögen der Eltern wird dagegen nicht angerechnet, bei der Prüfung des Bafög-Anspruchs geht es nur um ihr Einkommen.