Ausbildung von Notfallsanitätern Neue Ohrfeige für Rotes Kreuz nach Boykottaufruf

Gefragter Nachwuchs: angehende Notfallsanitäter des Roten Kreuzes Foto: privat, DRK

Angehende Notfallsanitäter sollen nur auf die DRK-Schule geschickt werden – so hatte es das Rote Kreuz im Südwesten den Kreisverbänden vorgegeben. Nun kassiert es dafür schon die fünfte juristische Niederlage, diesmal vor dem Oberlandesgericht.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Das Deutsche Rote Kreuz darf seinen Kreisverbänden und deren Rettungsdienst-Gesellschaften nicht vorgeben, angehende Notfallsanitäter ausschließlich an der DRK-Landesschule ausbilden zu lassen. Nach vier Entscheidungen von Landgerichten gegen einen solchen Boykottaufruf wurde dies nun auch von einem Oberlandesgericht (OLG) bestätigt. Beim OLG Karlsruhe scheiterte der Rotkreuz-Landesverband Baden mit Sitz in Freiburg jetzt mit der Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Mannheim. Die schriftliche Begründung des Kartellsenats stehe noch aus, sagte ein Gerichtssprecher. Damit setzte die private Rettungsdienstschule Mobile Medic aus Denkendorf (Kreis Esslingen) ihren Siegeszug gegen das DRK fort. Während Mobile Medic das Urteil begrüßte, wollte sich eine Rotkreuz-Sprecherin zunächst nicht äußern; man müsse erst die schriftliche Begründung prüfen.

 

Der Rechtsstreit um die Sanitäterausbildung beschäftigt die Justiz schon mehr als drei Jahre. Ausgangspunkt sind gleich gerichtete Beschlüsse des großen DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart und des kleineren südbadischen Verbandes von Anfang 2018. Darin wurden die Kreisverbände und ihre gemeinnützigen Rettungsdienstgesellschaften angewiesen, angehende Notfallsanitäter nur noch an die DRK-Landesschule mit Hauptsitz in Pfalzgrafenweiler (Kreis Freudenstadt) zu schicken. Nach deren Ausbau mit mehreren neuen Standorten sei es „nur folgerichtig, sich der eigenen Einrichtung zu bedienen“, hieß es zur Begründung. Hintergrund war eine Reform der Ausbildung, die von zwei auf drei Jahre verlängert wurde.

Erfolge vor Landgerichten Stuttgart und Mannheim

Für Mobile Medic mit Standorten in Wendlingen und Bad Säckingen hätte es früher oder später das Aus bedeutet, wenn keine DRK-Azubis mehr kämen. Die staatlich anerkannte Berufsfachschule wehrte sich daher juristisch gegen den Bann. Bereits im Eilverfahren bekam sie vor den Landgerichten Stuttgart und Mannheim Recht: Die Richter bescheinigten den DRK-Spitzen einen „unzulässigen Boykottaufruf“ und damit einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Die Reaktion: die Rotkreuz-Oberen ruderten zurück und stellten den Kreisverbänden die Schulwahl wieder frei. Auch Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) äußerte sich damals irritiert, dass das Rote Kreuz angesichts des Personalmangels nicht alle Ausbildungsmöglichkeiten nutzen wolle.

Doch die Einstweiligen Verfügungen galten nur befristet, Mobile Medic musste daher sogenannte Hauptsacheverfahren anstrengen. Vor dem Landgericht Stuttgart endete dieses bereits 2019 mit einem Vergleich. Der DRK-Landesverband Baden-Württemberg verpflichtete sich, Auszubildende nicht mehr alleine an die eigene Schule zu verweisen. Drei Viertel der Verfahrenskosten trug das Rote Kreuz.

DRK-Landesverband Baden blieb hart

Der südbadische Verband dagegen blieb hart und setzte auf eine Entscheidung des Landgerichts Mannheim. Vor diesem unterlag er voriges Frühjahr auf ganzer Linie. Beim Boykottaufruf des DRK, so die Richter, handele es sich um eine „unbillige Behinderung“ des Klägers. Das Rote Kreuz und seine Landesschule wollten ihre schon jetzt „erhebliche Marktmacht“ zulasten anderer Schulen ausbauen. Dabei gehe es auch darum, einen Preiswettbewerb zu verhindern und „Einnahmen zu generieren“. Angesichts des deutlichen Urteils galt es als überraschend, dass das DRK Baden dagegen Berufung einlegte. Schon in der mündlichen Verhandlung machte der OLG-Senat deutlich, dass der Boykottaufruf nicht zu dulden sei; entsprechend fiel auch das Urteil aus.

Der Geschäftsführer von Mobile Medic, Marc Schmidt, kann sich damit erneut bestätigt sehen. Das Urteil des Landgerichts hatte er begrüßt: „Die Bevölkerung profitiert von einem Wettbewerb, der die Qualität der Ausbildung im Rettungswesen steigert.“ Angesichts der Engpässe bei Notfallsanitätern würden alle Schulen gebraucht. Mobile Medic arbeite mit allen Rettungsdienstorganisationen bestens zusammen, so Schmidt – gerne auch weiterhin mit dem DRK.

Weitere Themen