Der verurteilte Terrorhelfer wehrt sich gegen seine Ausbürgerung. Die nächste Instanz ist der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.

Sindelfingen - Um seinen Status als Deutscher kämpft Sermet I. weiter, dem das Böblinger Landratsamt wegen seiner Tätigkeit als Terrorhelfer der Al-Kaida seine Staatsbürgerschaft entziehen will (wir berichteten). Nachdem das Stuttgarter Verwaltungsgericht im Dezember die Klage des 34-Jährigen gegen die Behörde abgewiesen hatte, legte der Sindelfinger nun Berufung gegen das Urteil beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ein. Dies bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung am Mittwoch Karsten Harms, der Sprecher des Gerichtshofs. „Die Berufung ist am 18. Januar und damit fristgerecht bei uns eingegangen“, sagte Harms. Nun müsse darüber entschieden werden, ob die Klage zugelassen wird. Frühestens Ende März stehe dies fest.

 

Der aus einer türkischen Migrantenfamilie stammende Sermet I. wurde 1978 in Sindelfingen geboren und wuchs im Stadtteil Maichingen auf. Er absolvierte eine Lehre als Lackierer im Sindelfinger Mercedes-Werk und arbeitete anschließend weiter dort. Im Jahr 2004 beantragte er die deutsche Staatsbürgerschaft, anderthalb Jahre später erhielt er einen deutschen Pass. Zuvor hatte er sich der demokratischen Staatsordnung verpflichtet. Eine Überprüfung der Sicherheitsbehörden überstand er problemlos.

Kurierdienste für Al-Kaida

Tatsächlich jedoch hatte sich der Mann bereits im Jahr 2005 mit Mitgliedern der Terrororganisation Al-Kaida eingelassen. In mindestens einem Fall leistete er für die Organisation Kurierdienste und übergab Geld und technische Geräte. Dafür wurde er 2010 vom Oberlandesgericht in Koblenz zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafe hat er abgesessen.

Mann würde staatenlos

Das Landratsamt kündigte daraufhin an, dem Mann die Staatsbürgerschaft wieder zu entziehen. Denn es fühlte sich durch Sermet I. „arglistig getäuscht“. Dieser habe zum Zeitpunkt der Einbürgerung für eine Terrororganisation gearbeitet und damit gegen die demokratische Grundordnung verstoßen. Gegen diese Entscheidung klagte der Sindelfinger. Das Verwaltungsgericht jedoch gab dem Landratsamt recht. Sermet I. zieht nun in die nächste Instanz. Er möchte unter allen Umständen Deutscher bleiben. Bei einer Ausbürgerung würde er staatenlos. Sein Aufenthaltsrecht in Deutschland müsste neu geklärt werden.

Auch seinen Job im Mercedes-Werk hat er wegen seiner Tätigkeit als Terrorhelfer verloren. Auch dagegen hat er geklagt – und in der ersten Instanz einen Teilsieg errungen. Dagegen wiederum war Daimler in Berufung gegangen. Die Richter des Landesarbeitsgerichts sahen den Arbeitgeber im Recht. Sie legten Sermet I. nahe, die Klage zurückzuziehen, da sie keine Aussicht auf Erfolg habe. Diesem Rat folgte der Sindelfinger. Mehrfach hat er erklärt, dass er sich von Al-Kaida abgewandt habe.