Vier Jahre Haft für den früheren SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Massenmord in Auschwitz. Doch kommt der gesundheitlich angeschlagene 94-Jährige tatsächlich ins Gefängnis?

Lüneburg - Schuldspruch für den „Buchhalter von Auschwitz“: Das Landgericht Lüneburg hat den früheren SS-Mann Oskar Gröning am Mittwoch zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er als Rad im Getriebe den Massenmord in dem Vernichtungslager unterstützt hat. Das Gericht sprach den 94-Jährigen in einem der letzten großen Auschwitz-Prozesse der Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen für schuldig.

 

Gründlich, effizient und gnadenlos hätten Menschen wie Gröning zum Funktionieren der Tötungsmaschinerie beigetragen, sagte der Vorsitzende Richter Franz Kompisch. Ob der gesundheitlich angeschlagene Gröning haftfähig ist und tatsächlich hinter Gitter kommt, muss noch die Staatsanwaltschaft prüfen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Anklage und Verteidigung wollen noch prüfen, ob sie in Revision gehen.

Mit seinem Urteil ging das Gericht über das von der Anklage geforderte Strafmaß hinaus. Jüdische Organisationen äußerten sich damit zufrieden. In dem knapp drei Monate dauernden Prozess hatten etliche Holocaust-Überlebende in erschütternden Details ihre Verschleppung sowie den Massenmord in Auschwitz geschildert.

Geständnis von Gröning

Gröning hatte im Prozess seine Beteiligung und moralische Mitschuld am Holocaust eingeräumt. Er hatte gestanden, Geld von Verschleppten gezählt und zur SS nach Berlin weitergeleitet zu haben. Dies brachte ihm später den Beinamen „Buchhalter von Auschwitz“ ein. Er sagte aus, zwei- bis dreimal vertretungsweise Dienst an der Rampe getan zu haben, wo deportierte Juden zur Ermordung selektiert wurden.

Für seinen Dienst in Auschwitz könne der damalige Freiwillige der Waffen-SS sich nicht auf einen Befehlsnotstand und den damaligen Drill zum Gehorsam berufen, sagte Richter Kompisch. „Herr Gröning, das war Ihre Entscheidung.“ Zwar habe es Indoktrination gegeben, aber das Denken der Menschen habe das nicht ausschalten können. „Ich will Sie nicht als feige bezeichnen, aber Sie haben sich für den sicheren Schreibtischjob entschieden.“

Erste Ermittlungen schon 1977

Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert, von denen 22 Monate als verbüßt angesehen werden sollten, weil eine Verurteilung schon vor Jahrzehnten möglich gewesen wäre. Erste Ermittlungen hatte es schon 1977 gegeben, sie wurden später aber eingestellt. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert, weil Gröning den Holocaust im strafrechtlichen Sinne nicht gefördert habe.

In der Urteilsbegründung ging Kompisch auch mit der deutschen Justiz ins Gericht. Auschwitz-Überlebende hatten ihr in dem Verfahren jahrzehntelanges Versagen vorgeworfen. Nach einer Serie von Verurteilungen von Auschwitz-Tätern in den 60er Jahren habe eine „merkwürdige Rechtsprechung“ begonnen, die die konkrete Beteiligung an einzelnen Morden zur Bedingung für eine Verurteilung gemacht habe, sagte Kompisch. Deshalb hab es kaum noch Verfahren gegen KZ-Schergen gegeben. Er hoffe, dass die Opfer Frieden fänden, sagte der Richter weiter. Er verstehe aber auch, wenn sie weiterhin Groll und tiefes Misstrauen gegenüber Deutschland hätten.